Folietec Kunststoffwerk AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Folietec Kunststoffwerk AG
Roßleben-Wiehe
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 23.09.2019

Folietec Kunststoffwerk AG

Roßleben-Wiehe

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der FOLIEtec Kunststoffwerk AG am 25.10.2019, 11.00 Uhr, in 06571 Roßleben, Am Schlifter 7, ein.

Die Tagesordnung lautet wie folgt:

1.

Beschlussfassung über Schadensersatz ehemalige Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände:

Vor dem Arbeitsgericht Nordhausen klagt Herr J.B. derzeit Zahlungen aus einer Abfindungsvereinbarung wegen des Verlustes seines Arbeitsplatzes zum 31.12.2014 ein.

Der zu Grunde liegende Anstellungsvertrag vom 10.06.2009 wurde vom damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden, welcher dafür gar nicht zeichnungsberechtigt war, sowie vom zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestellten Vorstandsvorsitzenden unterschrieben. Da dieser Vertrag mit einer Vergütung in Höhe von 168.000,00 € p.a. zzgl. Dienstwagen und Zuschüssen zur PKV sowie Tantiemen etc. weit über der doppelten Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung liegt, war zu dessen Rechtswirksamkeit ein Genehmigungsbeschluss des Aufsichtsrates zwingend nötig. Nach Eintritt von Herrn J.B. in den Aufsichtsrat ergibt sich zusätzlich die Genehmigungspflicht durch den Aufsichtsrat gem. § 114 AktG, denn tatsächlich ist die Vereinbarung als Vertrag höherer Art zu qualifizieren.

Im Vertrag selbst wird auch Bezug auf einen Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.05.2009 genommen. Anlässlich einer Überprüfung im Rahmen vorstehenden Rechtsstreits musste jedoch festgestellt werden, dass ein solcher Beschluss tatsächlich überhaupt nicht beschlossen wurde.

Gemäß §§ 93, 116, 117, 147 AktG sind die Unterzeichnenden des betreffenden Anstellungsvertrages wie auch alle Mitglieder des Aufsichtsrats, welche zumindest Kenntnis davon haben mussten, gesamtschuldnerisch zur Erstattung der von der Gesellschaft auf den unwirksamen Vertrag geleisteten Zahlungen verpflichtet. In der gutgläubigen Annahme eines wirksamen Vertrages hatte die Gesellschaft vom 01.07.2009 bis 31.12.2014 insgesamt 1.084.144,58 € gezahlt.

Die Hauptversammlung beschließt entsprechend, den eingetretenen Schaden gegenüber den genannten Personen geltend zu machen.

2.

Sonstiges

 

Roßleben, den 19.09.2019

Der Vorstand

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