PREOS Real Estate AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PREOS Real Estate AG
Leipzig
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweisbekanntmachung n. § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG – Neue Ermächtigung z. Ausgabe v. Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen d. Instrumente) u. z. Ausschluss d. Bezugsrechts 23.09.2019

PREOS Real Estate AG

Leipzig

ISIN: DE000A2LQ850
WKN: A2LQ85

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG – Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. August 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 8 – unter gleichzeitiger Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts – ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. August 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 500.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und Wandlungs- bzw. Optionspflichten auf insgesamt bis zu 40.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 40.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichgestellten Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen in bestimmten, in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fällen, auszuschließen.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 28. August 2019 mit der Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und der neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig, HRB 34786, hinterlegt.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 8 in der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. August 2019 zu entnehmen, die am 19. Juli 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

 

Leipzig, im September 2019

PREOS Real Estate AG

Der Vorstand

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