Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Altech Advanced Materials AG Heidelberg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Änderung des Angebots an die Aktionäre zum Bezug von Aktien | 16.12.2019 |
– Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in Australien,
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1. |
Die Bezugsfrist läuft nunmehr vom 3. Dezember 2019 bis zum 10. Januar 2020 (jeweils einschließlich). |
2. |
Die Durchführung der Kapitalerhöhung wird voraussichtlich am oder um den 27. Januar 2020 in das Handelsregister eingetragen. |
3. |
Die Übertragung der Neuen Aktien an Aktionäre, die ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien ausgeübt haben, wird voraussichtlich bis zum 4. Februar 2020 erfolgen. |
4. |
Der Bezugspreis ist bis spätestens zum 10. Januar 2020 zu zahlen. |
5. |
Die Neuen Aktien werden (allein oder zusammen mit bestehenden Aktien der Gesellschaft) durch eine Globalurkunde verbrieft, die voraussichtlich am 4. Februar 2020 (der „Ausgabetag“) bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, zur gemeinsamen Verwahrung hinterlegt wird. |
6. |
Der Antrag auf Zulassung der Neuen Aktien und der 1.281.761 bestehenden nennwertlosen Namensaktien der Emittentin im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) wird voraussichtlich am 3. Februar 2020 gestellt und ihm wird voraussichtlich am 4. Februar 2020 stattgegeben werden. Die Neuen Aktien und die 1.281.761 bestehenden nennwertlosen Namensaktien werden voraussichtlich ab dem 5. Februar 2020 in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft aufgenommen. |
Sofern und soweit in der vorliegenden Änderung des Bezugsangebotes keine abweichende Regelung enthalten ist, gilt das am 2. Dezember April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichte Bezugsangebot unverändert fort.
Der Wertpapierprospekt vom 28. November 2019 („Prospekt“) sowie der Nachtrag Nr. 1 zu diesem Prospekt für das öffentliche Angebot auf Basis des geänderten Bezugsangebots („Nachtrag Nr. 1“) wurden von der die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) als zuständiger Behörde gebilligt und sind auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.altechadvancedmaterials.com veröffentlicht. Die BaFin hat den Prospekt sowie der Nachtrag Nr. 1 nur bezüglich der Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz gebilligt. Die Billigung des Prospekts sowie des Nachtrags Nr. 1 durch die BaFin sollte nicht als Bestätigung der Qualität der angebotenen Wertpapiere erachtet werden. Potenzielle Anleger sollten ihre Anlageentscheidung auf Grundlage des Prospektes sowie des Nachtrages Nr. 1 treffen.
Heidelberg, im Dezember 2019
Altech Advanced Materials AG
Der Vorstand