AERS Consortio AG – Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AERS Consortio Aktiengesellschaft
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG 23.12.2019

AERS Consortio AG

Stuttgart

Bekanntmachung nach § 20 Absatz 6 AktG

Die Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, hat uns im Jahr 2012 gemäß § 20 Abs. 4 AktG informiert, dass sie eine Mehrheitsbeteiligung (Kapital- und Stimmrechtsmehrheit) an der Gesellschaft hält. Der Allianz SE, München, und der Allianz Deutschland AG, München, ist diese Beteiligung gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen.

Zum Zwecke der Aufnahme dieser Mitteilung in das seit 2007 bestehende Unternehmensregister erfolgt allerdings die erneute Vornahme dieser Mitteilung unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse.

 

Stuttgart, im Dezember 2019

AERS Consortio AG

Der Vorstand

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