RWE Power Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
RWE Power Aktiengesellschaft
Köln und Essen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 23.12.2019

RWE Power Aktiengesellschaft

Köln und Essen

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die RWE Aktiengesellschaft, Essen, hat der RWE Power Aktiengesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG erneut mitgeteilt, dass ihr sämtliche Aktien und damit mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der RWE Power Aktiengesellschaft gehören und dass ihr diese Beteiligung auch bereits vor dem 1. Oktober 2017 gehörte.

 

Essen, im Dezember 2019

RWE Power Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.