Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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CAPCom Aktiengesellschaft Darmstadt |
Gesellschaftsbekanntmachungen | 19. ordentliche Hauptversammlung | 27.12.2019 |
CAPCom AktiengesellschaftDarmstadtEinladung zur HauptversammlungDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der amMontag, den 27. Januar 2020, um 18:30 Uhrim Gebäude des Technologie- und Innovationszentrums (TIZ)
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1. |
Bericht des Vorstandes über die aktuelle Geschäftslage und Vorlage des Jahresabschlusses der CAPCom AG |
2. |
Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss zum 30.06.2019 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 6.714,78 EUR aus. Da aber noch ein Bilanzverlust von 345.024,30 EUR besteht, erübrigt sich ein Beschluss über die Ergebnisverwendung. Der Bilanzverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. |
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018/2019 ist ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, jeweils 9:00 – 17:00 Uhr, einsehbar. Wir bitten um vorherige Anmeldung. Der Jahresabschluss wird auch bei der Hauptversammlung am 27. Januar 2020 zur Einsichtnahme ausgelegt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens Freitag, 24. Januar 2020, bei der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an
vorstand@capcom.de
angemeldet haben. Die Formulare zur Anmeldung befinden sich auf der CAPCom Webseite unter
https://www.capcom.de/unternehmen/hauptversammlung
Aktionäre, die beabsichtigen, in der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese Fragen der Gesellschaft nach Möglichkeit ebenfalls bis zum 24. Januar 2020 schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand kann dann die Antworten vorbereiten und Auskunft erteilen.
Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben lassen. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Fall, das entsprechende Formular an einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens zu senden, der die Vollmacht spätestens auf der Hauptversammlung im Original vorlegen wird.
Darmstadt, den 23. Dezember 2019
CAPCom AG
Luc Neumann
Vorstand