Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft: Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft
Bonn
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG 27.01.2020

Deutscher Pensionsfonds AG

Bonn

Bekanntmachung gemäß § 20 Absatz 6 AktG

Die Deutscher Herold AG, Bonn, hat uns mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft unmittelbar gehört. Die DWS Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.

Die Zürich Beteiligungs-AG (Deutschland), Frankfurt am Main, hat uns mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien an unserer Gesellschaft gehört. Dabei wird ihr die unmittelbare Beteiligung der Deutscher Herold AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet.

Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Zürich, Schweiz sowie die Zurich Insurance Group Ltd., Zürich, Schweiz, haben uns mitgeteilt, dass ihnen die Mehrheit der Aktien an unserer Gesellschaft gehört. Der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG und der Zurich Insurance Group Ltd. wird dabei die unmittelbare Beteiligung der Deutscher Herold AG sowie die mittelbare Beteiligung der Zürich Beteiligungs-AG (Deutschland) jeweils gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet.

Die DWS Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, hat uns mitgeteilt, dass ihr mehr als 25% der Anteile an unserer Gesellschaft unmittelbar gehören. Die DWS Group GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, DB Beteiligungs-Holding GmbH, Frankfurt am Main und die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, haben uns mitgeteilt, dass ihnen mittelbar mehr als 25% der Anteile an unserer Gesellschaft gehören. Den zuletzt genannten Gesellschaften wird dabei die unmittelbare Beteiligung der DWS Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, jeweils gemäß § 16 Abs. 4 AktG zugerechnet.

 

Bonn, im Januar 2020

Deutscher Pensionsfonds AG

Der Vorstand

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