IFA Hotel & Touristik AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT
Duisburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Beschlussfassung über die Ausübung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zur Verlängerung des laufenden Aktienrückkaufprogramms 30.01.2020

IFA Hotel & Touristik AG

Duisburg

– ISIN DE0006131204 –

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Beschlussfassung über die Ausübung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zur Verlängerung des laufenden Aktienrückkaufprogramms

Wie im Bundesanzeiger vom 23. Juli 2019 bekannt gemacht, hat die ordentliche Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG am 18. Juli 2019 dem Vorstand der Gesellschaft die Ermächtigung erteilt, bis zum 17. Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 12.870.000,- zu erwerben und nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 5. Juni 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlages von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft zu verwenden und einzuziehen („Ermächtigung“). Wie am 2. Dezember 2019 im Bundesanzeiger bekanntgemacht, hat der Vorstand hat am 28. November 2019 von dieser Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und beschlossen, ab dem 9. Dezember 2019 bis zum 31. Januar 2020 insgesamt bis zu 37.500 eigene Aktien zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung nach Maßgabe der Ermächtigung erwerben zu wollen. Der absolute Erwerbshöchstpreis pro Aktien soll EUR 8,00 und das Gesamterwerbsvolumen EUR 300.000,– nicht überschreiten. Der Vorstand hat nunmehr am 22. Januar 2020 beschlossen, dieses laufende Aktienrückkaufprogramm bis zum 24. April 2020 bei gleichbleibenden Höchstvolumina und übrigen Parametern zu verlängern. Die bisher im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms erworbenen eigenen Aktien und deren Erwerbspreise (vor Kosten) werden auf die Höchstvolumina angerechnet.

 

Duisburg, im Januar 2020

IFA Hotel & Touristik AG

Der Vorstand

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