Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Aifotec AG Meiningen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 11.02.2020 |
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Aifotec AGMeiningenWKN: 635087
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1. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Herpfer Straße 40, 98617 Meiningen) eingesehen werden. Sie werden an die Aktionäre auf Wunsch auch kostenfrei zugesandt. Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. |
2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Neuwahl zum Aufsichtsrat Im Hinblick auf den im Januar 2020 erfolgten Wechsel des Mehrheitsaktionärs haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufsichtsratsmandate mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung zum 18.03.2020 niedergelegt. Daher wird eine Neuwahl von vier Aufsichtsratsmitgliedern notwendig. Hierzu wird vorgeschlagen, die Herren Hans Rosenberger, Geschäftsführer der Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG, Fridolfing Bernhard Rosenberger, Geschäftsführer der Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG, Fridolfing Franz Praxenthaler, Leiter Finanzen der Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH & Co. KG, Fridolfing Dr. Konrad Bösl, Geschäftsführer Blättchen & Partner GmbH, München jeweils bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 entscheidet, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden. |
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft Ihren Anteilsbesitz, bezogen auf den Beginn des 26. Februar 2020 nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anmeldebesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 11. März 2020, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
Aifotec AG |
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare für Eintrittskartenbestellungen ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden, das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.
III. Gegenanträge
Eventuelle Gegenanträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Aifotec AG |
Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Wir werden nur solche ordnungsgemäßen Gegenanträge von Aktionären bearbeiten, die bis spätestens zum Ablauf des 03. März 2020 unter der vorstehend genannten Adresse eingehen. Diese werden wir Im Internet unter
www.aifotec.com
zugänglich machen, §126 AktG bleibt unberührt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlichen.
Meiningen, im Februar 2020
Aifotec AG
Der Vorstand