EXASOL AG – Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit Ausschluss des Bezugsrechts und Schaffung eines bedingten Kapitals 2019/I

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
EXASOL AG
Nürnberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit Ausschluss des Bezugsrechts und Schaffung eines bedingten Kapitals 2019/I 04.03.2020

EXASOL AG

Nürnberg

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit Ausschluss des Bezugsrechts und Schaffung eines bedingten Kapitals 2019/I

Die außerordentliche Hauptversammlung der EXASOL AG vom 05. Dezember 2019 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 3 ermächtigt, bis zum Ablauf des 4. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder den Namen lautende (i) Wandelschuldverschreibungen und/oder (ii) Optionsschuldverschreibungen und/oder (iii) Wandelgenussrechte und/oder (iv) Optionsgenussrechte und/oder (v) Genussrechte und/oder (vi) Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend (i) bis (iv) gemeinsam „Finanzinstrumente“ und (i) bis (vi) gemeinsam „Instrumente“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 (in Worten: fünfzig Millionen Euro) mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Finanzinstrumenten Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf bis zu insgesamt 6.200.000 neue, auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft im rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen bzw. der Wandel- bzw. Optionsgenussrechtsbedingungen zu gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Hauptversammlungsbeschluss bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Instrumente ganz oder teilweise ausschließen.

Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 05. Dezember 2019 mit der neuen Ermächtigung zur Ausgabe der Instrumente sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts und der Beschluss über die Schaffung des bedingten Kapitals 2019/I samt entsprechender Satzungsänderung wurde beim Registergericht Nürnberg (HRB 23037) hinterlegt.

Das bedingte Kapital 2019/I (§ 7 Abs. 3 der Satzung) wurde am 06. Februar 2020 im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 23037 eingetragen.

 

Nürnberg, im Februar 2020

EXASOL AG

Der Vorstand

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