DeskCenter Solutions AG: Bekanntmachung eines Bezugsangebots an die Aktionäre (Inhaber von Stückaktien der DeskCenter Solutions AG) zum Bezug von neuen Aktien

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DeskCenter Solutions AG
Leipzig
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung eines Bezugsangebots an die Aktionäre (Inhaber von Stückaktien der DeskCenter Solutions AG) zum Bezug von neuen Aktien 05.03.2020

DeskCenter Solutions AG

Leipzig

Bekanntmachung eines Bezugsangebots an die Aktionäre
(Inhaber von Stückaktien der DeskCenter Solutions AG)
zum Bezug von neuen Aktien – Bezugsangebot

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.09.2018 der DeskCenter Solutions AG mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 23096 (nachfolgend auch die „Gesellschaft“), wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2023 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 952.662 durch Ausgabe von bis zu 952.662 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).

Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht unter anderem dann auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen. Vorstehende Ermächtigung wurde am 8.10.2018 im Wege der Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit Beschluss vom 04.03.2020 des Vorstands der Gesellschaft und Zustimmungsbeschluss vom 04.03.2020 des Aufsichtsrats der Gesellschaft hat der Vorstand der Gesellschaft von der vorstehenden Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus dem Genehmigten Kapital 2018 teilweise Gebrauch gemacht und die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 1.905.325 um bis zu EUR 762.130 durch Ausgabe von bis zu 762.130 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,- (die „Neuen Aktien“) gegen Bareinlagen auf bis zu EUR 2.667.455 beschlossen. Die Neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der Neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst ist, gewinnberechtigt.

Den Aktionären wird grundsätzlich ein Bezugsrecht gewährt. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 5 : 2 können auf jeweils fünf alte Aktien der DeskCenter Solutions AG zwei Neue Aktien zum Bezugspreis von jeweils EUR 6,83 pro Aktie bezogen werden. Es ist jedoch nur der Bezug von mindestens einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Soweit das im Rahmen dieser Kapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche auf Bruchteile von Aktien entstehen, ist das Bezugsrecht bezüglich solcher Spitzenbeträge ausgeschlossen und ein Anspruch auf einen Barausgleich besteht nicht. Innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen. Die Bezugsrechte sind frei übertragbar. Ein durch die Gesellschaft organisierter Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der Zugang der Bezugserklärung bei der Gesellschaft bis spätestens zum 19. März 2020, 24:00. Die Bezugserklärung ist bei der Gesellschaft erhältlich. Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Juli 2020, 24:00, im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Das Bezugsangebot wird gemäß Art. 1 Abs. 4 lt. b) VO (EU) 2017/1129 ohne Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts durchgeführt.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.

 

Leipzig, im März 2020

Der Vorstand

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