Wolfgang Steubing AG: Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG 05.03.2020

Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister

Frankfurt am Main

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär unserer Gesellschaft gegen die folgenden, auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2019 zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 4 gefassten Beschlüsse:

Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019

Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum

Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben und angekündigt hat, in der mündlichen Verhandlung zu beantragen, die vorgenannten Beschlüsse für nichtig zu erklären, hilfsweise deren Nichtigkeit festzustellen.

Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 2/20 anhängig. Das Landgericht hat von der Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens gemäß § 278 Abs. 2 ZPO abgesehen.

 

Frankfurt am Main, im März 2020

Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister

Der Vorstand

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