RECURA Kliniken Aktiengesellschaft – Bekanntmachung des Vorstandes über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
RECURA Kliniken AG
Beelitz
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung des Vorstandes über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates 13.03.2020

RECURA Kliniken Aktiengesellschaft

Beelitz

Bekanntmachung des Vorstandes
über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates
§ 197 Satz 3 UmwG, §§ 31 Abs. 1, 96 ff. AktG

Die RECURA Kliniken AG ist durch Formwechsel der RECURA Kliniken GmbH entstanden. Der Formwechsel ist am 21.02.2020 in das Handelsregister eingetragen worden. Die Gesellschafter haben bei der Beschlussfassung über die Umwandlung am 27.11.2019 drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zum ersten Aufsichtsrat gewählt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beschließt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Nach Ansicht des Vorstandes besteht der Aufsichtsrat der RECURA Kliniken AG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre, da die Gesellschaft weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Aufsichtsrat wird nur aus Mitgliedern der Aktionäre zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb einer Frist von einem Monat nach dieser Bekanntmachung das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Potsdam anrufen.

 

Beelitz-Heilstätten, im März 2020

Der Vorstand

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