Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Prothelis AG Düsseldorf |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung und Verlustanzeige gemäß § 92 AktG | 17.03.2020 |
Prothelis AGDüsseldorfAG Düsseldorf, HRB 84532Wertpapierkennnummer: ISIN: DE000A2NBYS7Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
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TOP 1: |
Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht. |
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Sonstiges |
II. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG:
Angaben zu den Rechten der Aktionäre
1. Unterlagen zur Hauptversammlung
Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet. Soweit es sich nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen die nachfolgenden Hinweise daher freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
2. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 7 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden.
Anmeldung, Nachweis des Anteilsbesitzes, Gegenanträge und Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung, die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes, Gegenanträge und Wahlvorschläge an:
Prothelis AG
Schiessstr 48
40549 Düsseldorf
Telefax: +49 211 93 67 29 50
E-Mail: hv-anmeldung@prothelis.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 17. April 2020 (24:00 Uhr), unter oben angegebener Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 02. April 2020 (00:00 Uhr) zu beziehen. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz.
Mit freundlichen Grüßen
Yücel Taspinar
Vorstand