ISP Scholz Holding AG – Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ISP Scholz Holding AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung 22.04.2020

ISP Scholz Holding AG

München

Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die ISP Scholz Infrastrukturplanung GmbH mit dem Sitz in München als übertragende Gesellschaft auf die ISP Scholz Holding AG als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der ISP Scholz Infrastrukturplanung GmbH in der Hand der übernehmenden ISP Scholz Holding AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG)

 

ISP Scholz Holding AG mit dem Sitz in München

Der Vorstand

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