Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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ISP Scholz Holding AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung | 22.04.2020 |
ISP Scholz Holding AGMünchenHinweis auf bevorstehende VerschmelzungEs ist beabsichtigt, die ISP Scholz Infrastrukturplanung GmbH mit dem Sitz in München als übertragende Gesellschaft auf die ISP Scholz Holding AG als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der ISP Scholz Infrastrukturplanung GmbH in der Hand der übernehmenden ISP Scholz Holding AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG)
ISP Scholz Holding AG mit dem Sitz in München Der Vorstand |