CVW-Privatbank AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
CVW-Privatbank AG
Wilhermsdorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 13.05.2020

CVW-Privatbank AG

Wilhermsdorf

– WKN 806370 –

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

am

Donnerstag, den 25. Juni 2020, um 10:00 Uhr

Vor dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 sowie den bestehenden behördlichen Verordnungen zum Schutz gegen mit dem Virus verbundene Gesundheitsgefahren berufen wir hiermit unsere ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten auf Donnerstag, den 25. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Hauptstraße 14, 91452 Wilhermsdorf.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichts sowie Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss ist vom Aufsichtsrat am 04.05.2020 gemäß § 172 Satz 1 AktG gebilligt worden; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses bedarf es deshalb nicht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn 2019 in Höhe von 209.285,09 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre von 1,00 Euro je Aktie und Einstellung von 181.285,09 Euro in die anderen Gewinnrücklagen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrats gemäß § 101 AktG

Mit Beendigung der am 25. Juni 2020 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neubestellung erforderlich.

Mit Ausnahme von Frau Barbara Holzmann stehen alle bisherigen Aufsichtsratsmitglieder für eine Wiederwahl zur Verfügung. Als Nachfolger von Frau Holzmann schlägt der Aufsichtsrat Herrn Steuerberater Michael Dirnberger aus Wilhermsdorf vor.

Der Aufsichtsrat schlägt somit vor zu beschließen: Die nachfolgenden Personen werden als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt:

Erich Ammon, Dipl.-Betriebswirt (FH), Kaufmann, Langenzenn

Wolfgang Bernreuther, Selbstständiger Unternehmer, Wilhermsdorf

Michael Dirnberger, Steuerberater, Wilhermsdorf

Thorsten Enßner, Selbstständiger Unternehmer, Wilhermsdorf

Es ist beabsichtigt, Herrn Erich Ammon wieder für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.

Zu den vom Aufsichtsrat gemachten Vorschlägen für die Neuwahl des Aufsichtsrats merken wir an, dass diese nach § 124 Aktiengesetz zwingend vorgeschrieben sind. Die Hauptversammlung ist jedoch an diese Wahlvorschläge nicht gebunden. Es steht jedem Aktionär frei, andere Personen vorzuschlagen und in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach §§ 96 und 101 AktG sowie § 76 des BetrVG von 1952.

Nähere Angaben zu den Kenntnissen, Erfahrungen, Fähigkeiten und weiteren wesentlichen Mitgliedschaften des neuen zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten finden sich im Aktionärsportal der CVW-Privatbank AG

www.cvw-privatbank-ag.de/aktionaersportal
7.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung hinsichtlich der Erweiterung des Unternehmensgegenstandes

Das anhaltende Niedrigzinsumfeld und die dynamische Entwicklung im Bankenmarkt insgesamt macht es erforderlich, neue Produktfelder zur Generierung weiterer Erträge zu erschließen. Mit der Erweiterung des Unternehmensgegenstandes soll dies der Gesellschaft ermöglicht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 2 Abs. 1 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bank- und Kreditgeschäften (Kreditinstitut) zur Förderung des Spar-, Geld- und Kreditverkehrs innerhalb der Gesamtbevölkerung und aller Wirtschaftskreise des Betreuungsgebietes durch: a) … – j) … ) wird wie folgt ergänzt:

„k) Vermittlung, Vermietung, Verpachtung, Verwaltung, Kauf/Verkauf von Immobilien und sonstigen Dienstleistungen oder Produkten.“

8.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung

Die derzeitige Satzungsregelung zur Vergütung des Aufsichtsrats der CVW-Privatbank AG (§ 19 der Satzung) sieht eine variable Vergütung in Abhängigkeit vom Jahresüberschuss vor. Die Vergütung des Aufsichtsrats soll zukünftig auf eine Grundvergütung und ein Sitzungsgeld beschränkt werden. Damit soll den gesetzlichen Anforderungen des § 25d Abs. 5 KWG und dem Deutschen Corporate Governance Kodex Rechnung getragen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 19 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„§ 19 Aufsichtsratsvergütung

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine jährliche Grundvergütung von 3.000,00 Euro, der Vorsitzende das Doppelte und der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Daneben wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 250,00 Euro je Sitzung vergütet.

Die vorstehende Regelung ist erstmals für das am 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherige Satzungsregelung.“

Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung insbesondere folgende Unterlagen in den Räumen der Hauptstelle Wilhermsdorf einsehbar:

Jahresabschluss zusammen mit Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns jeweils für das Geschäftsjahr 2019 (Tagesordnungspunkt 1 und 2)

Satzung der Gesellschaft (Tagesordnungspunkt 7 und 8)

Diese Unterlagen sind zudem auch bis zum Ende der Hauptversammlung im Aktionärsportal unter Nutzung des auf der Einladung mitgeteilten Kennworts unter

www.cvw-privatbank-ag.de/aktionaersportal

zugänglich.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 28.000 auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien), die jeweils eine Stimme gewähren.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz)) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 91452 Wilhermsdorf, Hauptstraße 14, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton über unser Aktionärsportal im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre kann ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vorgenommen werden. Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.

Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister am 04.05.2020 eingetragen sind. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden ab diesem Tag bis zum Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen vorgenommen, da für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich ist. Werden nach o.g. Stichtag Aktien verkauft, bleibt der Aktionär stimmberechtigt, die Dividendenberechtigung geht jedoch auf den neuen Aktionär über.

Für die Nutzung des Aktionärsportals ist ein Kennwort erforderlich. Dieses wird mit der Einladung übersandt.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen u.a. schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen („Briefwahl“).

Die schriftliche Briefwahl muss bis zum Mittwoch, den 24. Juni 2020, 20.00 Uhr, (Tag des Posteingangs) unter der postalischen Adresse CVW-Privatbank AG, Hauptversammlung, Hauptstraße 14, 91452 Wilhermsdorf zugegangen sein. Später eingehende Briefwahlstimmen können nicht berücksichtigt werden.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann auch per Telefax unter der Telefax-Nummer 09102/9391-90 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse hv@cvwag.de erfolgen. Die Stimmabgabe per Telefax und per E-Mail ist bis zum Beginn der ersten Abstimmung am Tag der Hauptversammlung möglich.

Für einen Widerruf der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet.

Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen.

Vollmacht und Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Diese werden aufgrund einer ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine Weisung erteilt wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Erteilung ausdrücklicher Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ist eine den Stimmrechtsvertretern erteilte Vollmacht ungültig.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können vor der Hauptversammlung durch die Rücksendung per Brief erfolgen. Der Brief muss bis Mittwoch, 24. Juni 2020, 20:00 Uhr, unter folgender postalischen Anschrift zugegangen sein:

CVW-Privatbank AG, Hauptversammlung, Hauptstraße 14, 91452 Wilhermsdorf

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Nutzung des übersandten Formulars zudem auch per Telefax unter der Telefax-Nummer 09102/9391-90 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse hv@cvwag.de bis zum Beginn der ersten Abstimmung erteilt werden.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter finden sich ebenfalls auf dem übersandten Formular.

Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG, § 1 Absatz 3 Satz 4 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000 erreichen, können gem. § 122 Abs. 2 AktG, § 1 Abs. 3 Satz 4 COVID-19-Gesetz verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der unter der Adresse CVW-Privatbank AG, Hauptversammlung, Hauptstraße 14, 91452 Wilhermsdorf, spätestens bis zum 10. Juni 2020, 24.00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d.h. bis spätestens 23. Juni 2020, 12:00 Uhr, im Wege der elektronischen Kommunikation wie oben beschrieben einzureichen. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Ein Auskunftsrecht für Aktionäre besteht nicht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung, sowie im Falle von Wahlen zum Aufsichtsrat, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen werden.

Fristgerecht eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Begründung (nur bei Gegenanträgen) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im o.g. Aktionärsportal zugänglich machen. Diese müssen bis spätestens 10. Juni 2020, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen und sind ausschließlich an nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig übersandete Gegenanträge oder Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden: CVW-Privatbank AG, Hauptversammlung, Hauptstraße 14, 91452 Wilhermsdorf; Mail: hv@cvwag.de.

Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG enthalten.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind dem Notar über die E-Mail-Adresse

Info@notar-markterlbach.de

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Aktionärs oder die Aktionärsnummer angegeben werden.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Aktionäre sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erhebt die CVW-Privatbank AG personenbezogene Daten über diese Aktionäre und/oder ihre Vertreter. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die CVW-Privatbank AG verarbeitet Daten von Aktionären und deren Vertretern unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zu den ihnen gemäß DSGVO zustehenden Rechten erhalten Aktionäre im Aktionärsportal.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die gesamte Hauptversammlung unter Nutzung des in der Einladung mitgeteilten Kennworts am Donnerstag, den 25. Juni 2020, ab 10:00 Uhr im Aktionärsportal unter

www.cvw-privatbank-ag.de/aktionaersportal

verfolgen.

 

Wilhermsdorf, im Mai 2020

CVW-Privatbank AG

Der Vorstand

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