ENCAVIS AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ENCAVIS AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG 14.05.2020

ENCAVIS AG

Hamburg

ISIN DE0006095003 // WKN 609 500 –

– ISIN DE000A254047 // WKN A25404 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

I. Beschlussfassung über die Herabsetzung des bestehenden Bedingten Kapitals III und entsprechende Satzungsänderung;

II. Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Herabsetzung des bestehenden Bedingten Kapitals 2017 und die entsprechende Satzungsänderung;

III. Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Herabsetzung des bestehenden Bedingten Kapitals 2018 und die entsprechende Satzungsänderung;

IV. Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2020 sowie die entsprechende Satzungsänderung) und Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Encavis AG in Hamburg (die „Gesellschaft“) hat am 13. Mai 2020 die nachfolgenden Maßnahmen beschlossen, welche den Tagesordnungspunkten 8–11 entsprachen:

I.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2012 hatte den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 in der Zeit vom 20. Juni 2012 bis zum 19. Juni 2017 (einschließlich) bis zu 2.320.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft mit der Maßgabe auszugeben, dass jede Aktienoption das Recht zum Bezug von einer Aktie der Gesellschaft gewährt. Das Grundkapital der Gesellschaft war dementsprechend ursprünglich um bis zu EUR 2.320.000,00 bedingt erhöht („Bedingtes Kapital III“). Insgesamt wurden 1.910.000 Aktienoptionen ausgegeben, wovon 50.000 ausgeübt wurden und 1.710.000 verfallen sind. Am heutigen Tage sind noch 150.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausstehend.

Das Bedingte Kapital III der Gesellschaft wird daher von bisher EUR 590.000,00 auf EUR 150.000,00 herabgesetzt.

II.

Die von der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts wird aufgehoben. Die Gesellschaft hat diese Ermächtigung zur Begebung einer Hybrid-Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 97,3 Millionen – entsprechend 12.825.220 Aktien – ausgenutzt. Die Gesellschaft wird unter der vorstehenden Ermächtigung keine weiteren Schuldverschreibungen begeben.

Das Bedingte Kapital 2017 wird daher von EUR 25.304.730,00 auf EUR 12.825.220,00 herabgesetzt.

III.

Die von der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts wird aufgehoben. Die Gesellschaft hat diese Ermächtigung durch die Begebung neuer Schuldverschreibungen – unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – im Gesamtnennbetrag von EUR 53 Millionen ausgenutzt und damit die Möglichkeit des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses teilweise verbraucht. Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen neuen Schuldverschreibungen werden insgesamt 7.282.000 Aktien benötigt, die aus dem Bedingten Kapital 2018 bedient werden.

Die Gesellschaft wird unter der vorstehenden Ermächtigung keine weiteren Schuldverschreibungen begeben.

Das Bedingte Kapital 2018 wird daher von EUR 19.000.000,00 auf EUR 7.282.200,00 herabgesetzt.

IV.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 13. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Mai 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options-/Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachfolgend zusammen auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 auszugeben und den Gläubigern (nachfolgend die „Inhaber“) der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen, Options- bzw. Wandlungsrechte auf neue, auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 14.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Sie können auch von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Kreditinstituten gleichgestellt sind nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätige Unternehmen. Werden Schuldverschreibungen von einer hundertprozentigen mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungsgesellschaft ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe der vorstehenden Sätze sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten, in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fällen auszuschließen.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 13. Mai 2020 hat ferner unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 19.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 19.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandlungsrechten oder Optionsrechten, die den von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren hundertprozentigen Beteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 bis zum 12. Mai 2025 auszugebenden Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen die „Schuldverschreibungen“) beigefügt sind, von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren hundertprozentigen Beteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 bis zum 12. Mai 2025 auszugebenden Schuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen.

Wegen der weiteren Einzelheiten zu den Tagesordnungspunkten 8–11 der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Mai 2020 wird auf die am 15. April 2020 im Bundesanzeiger erfolgten Bekanntmachungen der Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen.

Die vorbenannten Beschlussfassungen und die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen sind mit der Beschlussfassung am 13. Mai 2020 wirksam geworden. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Encavis AG zur Ausgabe von Schuldverschreibungen wird beim Amtsgericht Hamburg, HRB Nummer: Hamburg HRB 63197 hinterlegt. Das Bedingte Kapital 2020 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

 

Hamburg, im Mai 2020

ENCAVIS AG

Der Vorstand

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