Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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KWA Contracting AG Stuttgart |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG | 18.05.2020 |
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KWA Contracting AGStuttgartBekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktGWKN 783 087Durch dreimalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger, und zwar am 13. Februar 2020, 09. März 2020 und 01. April 2020, haben wir unsere Aktionäre unter Hinweis auf die gerichtliche Genehmigung und unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, ihre unrichtig gewordenen, auf die Firma „KWA Contracting AG“ lautenden Aktienurkunden, bis zum 15. Mai 2020 einzureichen. Sämtliche sich noch im Umlauf befindlichen, auf die Firma „KWA Contracting AG“ lautenden Aktienurkunden, die bis jetzt noch nicht eingereicht wurden, werden hiermit gemäß § 73 AktG Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 64 Abs. 2 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart – Registergericht – vom 03. Januar 2020 erteilt worden.
Stuttgart, 18. Mai 2020 KWA Contracting AG Der Vorstand |