KWA Contracting AG: Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
KWA Contracting AG
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG 18.05.2020

KWA Contracting AG

Stuttgart

Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

WKN 783 087

Durch dreimalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger, und zwar am 13. Februar 2020, 09. März 2020 und 01. April 2020, haben wir unsere Aktionäre unter Hinweis auf die gerichtliche Genehmigung und unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, ihre unrichtig gewordenen, auf die Firma „KWA Contracting AG“ lautenden Aktienurkunden, bis zum 15. Mai 2020 einzureichen.

Sämtliche sich noch im Umlauf befindlichen, auf die Firma „KWA Contracting AG“ lautenden Aktienurkunden, die bis jetzt noch nicht eingereicht wurden, werden hiermit gemäß § 73 AktG Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 64 Abs. 2 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart – Registergericht – vom 03. Januar 2020 erteilt worden.

 

Stuttgart, 18. Mai 2020

KWA Contracting AG

Der Vorstand

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