ConVista Consulting AG: Einladung zur 17. ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
ConVista Consulting AG
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur 17. ordentlichen Hauptversammlung 25.05.2020

ConVista Consulting AG

Köln

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der ConVista Consulting Aktiengesellschaft, Köln

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der

17. ordentlichen Hauptversammlung, die
am Freitag, den 19. Juni 2020, um 15:00 Uhr,
am Sitz der Gesellschaft, Im Zollhafen 15/17, 50678 Köln,

stattfinden wird.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung ab Seite 4 dieser Einladung.

TAGESORDNUNG

der 17. ordentlichen Hauptversammlung der ConVista Consulting AG
am Freitag, dem 19.06.2020, um 15:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft, Im Zollhafen 15/17, 50678 Köln

1.

Wahl des Vorsitzenden der Hauptversammlung

Sofern der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter den Vorsitz der Hauptversammlung nicht ausüben, ist der Vorsitzende der Hauptversammlung gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft durch die Hauptversammlung zu wählen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für diesen Fall vor, Herrn Marcus Anlauf zum Vorsitzenden der Hauptversammlung zu wählen.

2.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der ConVista Consulting AG zum 31.12.2019 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2019 nebst zusammengefasstem Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Die vorstehend genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (siehe Tagesordnungspunkt 2) liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Kölner Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 12.538.506,12 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung eine Dividende von EUR 10,80 je dividendenberechtigter Aktie
(956.047 dividendenberechtigte Aktien):
EUR 10.325.307,60
Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung: EUR 2.213.198,52

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft am 14.5. 2020 gehaltenen 43.953 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 10,80 je dividendenberechtigter Aktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.

Die Dividenden sind am 30.06.2020 zur Auszahlung fällig.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

6.

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, als Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“).

Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung. Einzelheiten, insbesondere Zugangsdaten, werden den Aktionären im Zuge der Anmeldung mitgeteilt. Die Verfolgung der Hauptversammlung mittels der Bild- und Tonübertragung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Es können nur diejenigen Aktionäre die Hauptversammlung im Internet verfolgen, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts.

Die Anmeldung muss bis zum Ablauf des Dienstags, den 16.06.2020 (24:00 Uhr), erfolgen.

Die Anmeldung kann wie folgt an die Gesellschaft gerichtet werden:

per E-Mail an: HV2020@convista.com

per Fax unter: +49 (221) 888 26-8648 oder

postalisch unter folgender Adresse: ConVista Consulting AG, Rechtsabteilung, Im Zollhafen 15/17, 50678 Köln, Deutschland.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit von Montag, dem 15.06.2020, bis einschließlich Freitag, 19.06.2020, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Montag, dem 15.06.2020.

Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter verfügen.

Stimmrechtsvertretung; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen ist eine form- und fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.

Gegenüber der Gesellschaft bedürfen die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Textform. Die hierfür verwendbaren Übermittlungswege entsprechen denen, die für die Anmeldung zur Verfügung stehen. Kreditinstitute oder sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wie in den Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich von diesen in der Hauptversammlung bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit der Stimme enthalten. Die Erteilung und der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und können auf den für die Anmeldung zur Verfügung stehenden Übermittlungswegen erfolgen. Die Möglichkeit zur Übermittlung per E-Mail besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung. Bei Verwendung der anderen Übermittlungswege müssen Vollmacht und Weisungen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2020 bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Für die elektronische Briefwahl steht die E-Mail-Adresse

HV2020@convista.com

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl die anderen auch für die Anmeldung zur Verfügung stehenden Übermittlungswege nutzten. Dann müssen die Stimmabgaben aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2020 bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Fragemöglichkeit

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, können Fragen an den Vorstand richten zu Angelegenheiten der Gesellschaft, den rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die erbetene Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 17. Juni 2020 (24:00 Uhr) über die E-Mail-Adresse

HV2020@convista.com

eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation oder über Vollmachterteilung ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können – eine entsprechende Stimmabgabe vorausgesetzt – ab der Eröffnung der Hauptversammlung unter Nutzung der E-Mail-Adresse

HV2020@convista.com

abgegeben werden und sind bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter möglich.

Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung werden im Zuge der Anmeldung und auf Anfrage auch im Vorfeld mitgeteilt.

Die Einberufung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

 

Köln, im Mai 2020

ConVista Consulting AG

Der Vorstand

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