Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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United Internet AG Montabaur |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts und zur Schaffung eines bedingten Kapitals und Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien | 25.05.2020 |
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United Internet AGMontabaur– ISIN DE0005089031 / WKN 508903 –Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
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1. |
Die Hauptversammlung der United Internet AG, Montabaur, hat am 20. Mai 2020 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 25.000.000,00 bedingt zu erhöhen. Die entsprechende Satzungsänderung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 25.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten (oder bei Erfüllung entsprechender Wandlungspflichten) oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 bis zum 31. August 2023 von der United Internet AG oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden. Die Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 900.000.000,00 zu begeben und dabei in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Options- oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen: Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge, Bezugsrechtsausschluss nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und Bezugsrechtsausschluss auf gegen Sachleistung ausgegebene Schuldverschreibungen. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur (HRB 5762) hinterlegt. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Tagesordnungspunkt 14 der im Bundesanzeiger vom 20. April 2020 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung Bezug genommen. |
2. |
Die Hauptversammlung der United Internet AG, Montabaur, hat am 20. Mai 2020 beschlossen, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen und zurückerworbene eigene Aktien einzuziehen oder unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Tagesordnungspunkt 15 der im Bundesanzeiger vom 20. April 2020 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung Bezug genommen. |
Montabaur, im Mai 2020
United Internet AG
Der Vorstand