Mainova Aktiengesellschaft – Information zur Ausgleichszahlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mainova Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Information zur Ausgleichszahlung 2019 27.05.2020

Mainova Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Information zur Ausgleichszahlung 2019

Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Stückaktie. Für das Geschäftsjahr 2019 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.

Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2019 wird ab dem 28. Mai 2020 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2020 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.

Zahlstelle ist die Landesbank Hessen-Thüringen

 

Frankfurt am Main, den 27. Mai 2020

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.