Aareal Bank AG: Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Aareal Bank AG
Wiesbaden
Gesellschaftsbekanntmachungen Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss 28.05.2020

Aareal Bank AG

Wiesbaden

Wertpapier-Kennnummer: 540 811
ISIN: DE 0005408116

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss)

Die ordentliche Hauptversammlung der Aareal Bank AG hat am 27. Mai 2020 zu Tagesordnungspunkt 8 und Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts; Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs) beschlossen, die bestehende Ermächtigung aufzuheben und eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien zu schaffen.

Danach wird der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, bis 26. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 8 der Einladung zur Hauptversammlung der Aareal Bank AG, die am 20. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden; sie können auch eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Der vollständige Wortlaut des von der Hauptversammlung angenommenen Vorschlages zur Beschlussfassung ist in der Einladung zur Hauptversammlung enthalten und wurde am 20. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Wiesbaden, im Mai 2020

Aareal Bank AG

Der Vorstand

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