Trading Systems Portfolio Management AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Trading Systems Portfolio Management AG
Bad Homburg v. d. Höhe
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 12.06.2020

Trading Systems Portfolio Management AG

Bad Homburg v.d.Höhe

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am

Dienstag, dem 14. Juli 2020 um 17:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der

Kanzlei Dr. Mickel D’Oro Partner, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg, Erdgeschoss

stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, € 200.000,- des Bilanzgewinns in Höhe von € 419.315,66 auszuschütten (€ 2,00 pro Aktie) und die restlichen € 219.315,66 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrats (die Herren Dr. Norbert Franz, Rolf-Dieter Brennemann und Detlev Born) endet mit der Beendigung dieser Hauptversammlung. Aus diesem Grunde sind die Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 letzter Halbsatz AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 3 Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden Personen für eine volle Amtszeit gemäß § 102 Abs. 1 AktG zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen:

a)

Herrn Detlev Born, Kelsterbach, Finanzberater

b)

Herrn Rolf-Dieter Brennemann, Karben/Petterweil, Versicherungsangestellter

c)

Herrn Dr. Norbert Franz, Frankfurt/Main, Facharzt für Allgemeinmedizin

Die Herren Born, Brennemann und Dr. Franz sind keine Mitglieder in anderen Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

6.

Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütungen 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das Geschäftsjahr 2019 Aufsichtsratsvergütungen von € 10.000,- für den Aufsichtsratsvorsitzenden und jeweils € 5.000,- für die übrigen Aufsichtsräte vor.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG, Ulmenstraße 37-39, 60325 Frankfurt am Main, zu bestellen.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 100.000.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 07. Juli 2020 bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Stelle in Textform in deutscher Sprache anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen.

Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut ausreichend und erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den 23. Juni 2020, 0:00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis muss in deutscher Sprache erbracht werden.

Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 7. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum Dienstag, den 07. Juli 2020, 24:00 Uhr, zugehen:

Trading Systems Portfolio Management AG
c/o Bankhaus Gebrüder Martin AG
Schlossplatz 7
73033 Göppingen
Telefax: 07161/969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihr Stimmrecht unter Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Trading Systems Portfolio Management AG
Seifgrundstr. 2
61348 Bad Homburg v.d.H.
Telefax 06172/7645-200
E-Mail: info@trading-systems.de

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird Anträge i.S.v. § 126 AktG von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

www.trading-systems.de

zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 29. Juni 2020 (24.00 Uhr), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat. Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und des Abschlussprüfers mit der Maßgabe entsprechend, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Unterlagen

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates liegen ab dem Tag der Bekanntmachung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 61348 Bad Homburg, Seifgrundstraße 2, zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift. Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung bereit.

 

Bad Homburg, im Juni 2020

Trading Systems Portfolio Management AG

Der Vorstand

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