Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Trading Systems Portfolio Management AG Bad Homburg v. d. Höhe |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 12.06.2020 |
Trading Systems Portfolio Management AGBad Homburg v.d.HöheEinladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag, dem 14. Juli 2020 um 17:00 Uhrin den Geschäftsräumen der Kanzlei Dr. Mickel D’Oro Partner, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg, Erdgeschossstattfindet. Tagesordnung
Anzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 100.000. Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 07. Juli 2020 bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Stelle in Textform in deutscher Sprache anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut ausreichend und erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den 23. Juni 2020, 0:00 Uhr, zu beziehen. Der Nachweis muss in deutscher Sprache erbracht werden. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Stelle unter der angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 7. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. spätestens bis zum Dienstag, den 07. Juli 2020, 24:00 Uhr, zugehen: Trading Systems Portfolio Management AG Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihr Stimmrecht unter Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden: Trading Systems Portfolio Management AG Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge i.S.v. § 126 AktG von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.trading-systems.dezugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 29. Juni 2020 (24.00 Uhr), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat. Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und des Abschlussprüfers mit der Maßgabe entsprechend, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Unterlagen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates liegen ab dem Tag der Bekanntmachung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 61348 Bad Homburg, Seifgrundstraße 2, zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift. Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung bereit.
Bad Homburg, im Juni 2020 Trading Systems Portfolio Management AG Der Vorstand |