stadtmobil carsharing AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
StadtMobil CarSharing AG
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 15.06.2020

stadtmobil carsharing AG

Stuttgart

Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Freitag, den 17. Juli 2020, um 18:00 Uhr, im Generationenhaus Heslach, Gebrüder-Schmid-Weg 13, 70199 Stuttgart ein.

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses vom 02.03.2020 zur Prüfung des Jahresabschlusses 31.12.2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Beschluss zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 aufzuheben, da auf Grund der Corona-Pandemie-Krise die Notwendigkeit für eine Prüfung des Jahresabschlusses nicht weiter gegeben ist.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 zum 31.12.2019 mit Bericht des Aufsichtsrates sowie Erläuterungen und Bericht des Vorstands und Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 174.087,88 wie folgt zu verwenden:

a)

Einstellung in Gewinnrücklagen: € 170.000

b)

Gewinnvortrag: € 4.087,88

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß der Satzung und nach § 96 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Damen und Herren zur Wahl vor:

Miriam Caroli M. A., Vorstand, Mannheim

Prof. Stefan Faiß, Jurist, Esslingen

Dipl.-Phys. Stephan Haertel-Wenz, Systementwickler, Ettlingen

Anja Pätzold M. A., PR-Beraterin, Stuttgart

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die in der Versammlung anwesend oder vertreten sind.

 

Stuttgart, den 9. Juni 2020

Der Vorstand

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