Mynaric AG – Hinweisbekanntmachung nach § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mynaric AG
Gilching
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweisbekanntmachung nach § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG 17.06.2020

Mynaric AG

Gilching

ISIN DE000A0JCY11

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Juni 2020 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 8 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Juli 2025 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150 Mio. (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 1.277.893,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmalig, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in einer Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 8 der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 auszuschließen.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 12. Juni 2020 mit der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 232763, hinterlegt.

Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ist dem Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 8 in der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Juni 2020, die am 6. Mai 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, zu entnehmen.

 

Gilching, im Juni 2020

Der Vorstand

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