SM Beteiligungs Aktiengesellschaft i.A. – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SM Beteiligungs Aktiengesellschaft
Sindelfingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 17.06.2020

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft i.A.

Sindelfingen

ISIN DE000A1MBDD7

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Mittwoch, dem 29. Juli 2020, um 12:00 Uhr, Einlass ab 11:30 Uhr

im Stuttgart Marriott Hotel Sindelfingen (Raum Schillersaal 2),
Mahdentalstraße 68, 71065 Sindelfingen
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2019, des Lageberichts des Abwicklers sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Abwicklungsgeschäftsjahr 2019 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2019

Die zuvor genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Darüber hinaus sind diese Unterlagen auf der Internetseite des Unternehmens unter der Webadresse

https://smw-ag.de/beteiligungen/sm-beteiligungs-ag/index.html

zugänglich.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2019 festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2019

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn von EUR 696.909,80 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,26 auf jede grundsätzlich dividendenberechtigte Stückaktie; das sind bei insgesamt 2.600.000 Aktien EUR 676.000,00,

b)

Vortrag auf neue Rechnung von EUR 20.909,80.

Hinweis:

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 4 und 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Maßnahmengesetz) in Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensgesetz vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 14, Seite 569 ff.) sowie auf der Grundlage von § 59 Abs. 2 AktG hat der Abwickler am 1. April 2020 beschlossen, an die Aktionäre auf den im vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschluss der SM Beteiligungs AG i.A. zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Abwicklungsgeschäftsjahres 2019 einen Abschlag in Höhe von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Aktie zu zahlen, was bei 2.600.000 dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von EUR 338.000,00 entspricht. Der Aufsichtsrat hat der Zahlung des Abschlags mit Beschluss vom 1. April 2020 zugestimmt. Die Abschlagszahlung wurde ab dem 20. April 2020 an die Aktionäre ausgezahlt. Unter Berücksichtigung des bereits an die Aktionäre gezahlten Abschlags auf den Bilanzgewinn des Abwicklungsgeschäftsjahres 2019 erfolgt bei Verabschiedung des vorgeschlagenen Gewinnverwendungsbeschlusses durch die Hauptversammlung noch eine Dividendenzahlung in Höhe von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Aktie, was bei 2.600.000 dividendenberechtigten Stückaktien einem Betrag von EUR 338.000,00 entspricht. Die Auszahlung dieser zweiten Hälfte der beschlossenen Dividende erfolgt gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ab dem 3. August 2020.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2019

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2019

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dettingen unter Teck, zum Abschlussprüfer für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2020 zu wählen.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den 8. Juli 2020, 00:00 Uhr, zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 22. Juli 2020 unter folgender Adresse zugehen:

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft i.A.
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
E-Mail: smb@smw-ag.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Schriftform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen. Anfragen, Mitteilungen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft i.A.
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
E-Mail: smb@smw-ag.de

Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Homepage des Unternehmens im Internet unter der Webadresse

https://smw-ag.de/beteiligungen/sm-beteiligungs-ag/index.html

zugänglich. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 2.600.000 Euro, das in 2.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt ist. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien, somit sind 2.600.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

 

Sindelfingen, 15. Juni 2020

Der Abwickler
Reinhard Voss

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