Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien Hamburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung | 19.06.2020 |
M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf AktienHamburgHinweis auf eine bevorstehende VerschmelzungEs ist beabsichtigt, die Lederwerke Wieman Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Hamburg als übertragende Gesellschaft auf die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien mit dem Sitz in Hamburg als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der Lederwerke Wieman Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Hand der übernehmenden M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Kommanditgesellschaft auf Aktien gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).
Hamburg, den 17. Juni 2020
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