Scout24 AG: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Scout24 AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts 23.06.2020

Scout24 AG

München

WKN A12DM8 / ISIN DE000A12DM80

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die Scout24 AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2020 ermächtigt, bis zum 17. Juni 2025 eigene Aktien der Scout24 AG im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 6. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 8 (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts) der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Scout24 AG. Eigene Aktien können nach Maßgabe des Beschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der im Bundesanzeiger am 6. Mai 2020 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Scout24 AG.

 

München, 18. Juni 2020

Scout24 AG

Der Vorstand

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