Signature AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Signature AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 02.07.2020

Signature AG

München

Wertpapierkennnummer A2DAMG
ISIN DE000A2DAMG0

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur

außerordentlichen Hauptversammlung
der Signature AG

ein, die am

Dienstag, den 4. August 2020, um 11:00 Uhr MESZ,

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle außerordentliche Hauptversammlung stattfinden wird.

Ort der außerordentlichen Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes
ist am Ort des Sitzes der Gesellschaft in München.

Die Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines Einberufungsverlangens gemäß § 122 Absatz 1 Aktiengesetz von zwei Aktionären der Gesellschaft (nachfolgend „die Aktionäre“), vom 25. Juni 2020. Die beiden in dem Einberufungsverlangen enthaltenen Tagesordnungspunkte sind die einzigen Gegenstände dieser Einberufung. Beschlussvorschläge der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt sind nicht erforderlich (§ 124 Absatz 3 Satz 3 Alternative 2 Aktiengesetz).

I. Tagesordnung

1)

Beschlussfassung über die Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Die Aktionäre schlagen vor, die Mitglieder des derzeitigen Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende dieser außerordentlichen Hauptversammlung abzuberufen.

2)

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Signature AG setzt sich nach § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen.

Die Aktionäre schlagen vor, die nachfolgend genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Stefan Schötz, Fuchstal, Unternehmensberater

b)

Herrn Thomas Nitzbon, Hamburg, Unternehmensberater

c)

Herrn Mathias Schnürle, Bad Wildbad, Unternehmensberater

Die Wahl dieser Aufsichtsräte erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Es ist beabsichtigt, die außerordentliche Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Die außerordentliche Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 1.100.000,00 € und ist eingeteilt in 1.100.000 auf den Namen lautenden Aktien (Stückaktien). Jede Namensaktie (Stückaktie) gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung 1.100.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

2.

Virtuelle außerordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, BGBl. I 2020 S. 569, im Folgenden „COVID-19-Gesetz“) hat die Gesellschaft entschieden, dass die außerordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle außerordentliche Hauptversammlung abgehalten wird. Die außerordentliche Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter, des Vorstands, weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats, welche im Wege der Bild- und Tonübertragung zugeschaltet werden, sowie eines mit der Niederschrift der außerordentlichen Hauptversammlung beauftragten Notars statt. Ort der außerordentlichen Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist am Ort des Sitzes der Gesellschaft in München.

Die Durchführung der ordentlichen außerordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle außerordentlichen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen der Abläufe der außerordentlichen Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die außerordentliche Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im Internet unter

https://www.signature-ag.de/aohv2020

über das passwortgeschützte Internetportal zur Hauptversammlung vollständig in Bild und Ton übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über die elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und deren Bevollmächtigten wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung einlegen.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (siehe hierzu die Ausführungen im Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)“) werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetportals der Gesellschaft übersandt.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.

3.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 28. Juli 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:

Signature AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 889690633
E-Mail-Adresse: signature@better-orange.de

oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse

https://www.signature-ag.de/aohv2020

Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.signature-ag.de/aohv2020

zum Download bereit.

Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 23. Juli 2020, 0.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Bei Eintragungen erst nach diesem Zeitpunkt stehen für die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung jedoch die anderweitig eröffneten Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung. Die individuellen Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung werden diesen Aktionären nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen im Postverkehr kommen kann. Anmeldungen, die – gleich aus welchem Grund – erst nach dem 28. Juli 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bei der o.a. Anschrift bzw. im Internetservice zur Hauptversammlung eingehen, können aus rechtlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen daher nach Möglichkeit die Anmeldung per E-Mail oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse

https://www.signature-ag.de/aohv2020

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Anzahl der einem Aktionär in der virtuellen Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden jedoch am Tag der virtuellen Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der virtuellen Hauptversammlung, d.h. vom 29. Juli 2020, 0.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 04. August 2020, 24.00 Uhr (MESZ), Löschungen und Eintragungen im Aktienregister nicht vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, dem 28. Juli 2020, 24.00 Uhr (MESZ). Durch den Umschreibestopp ist der Handel der Aktien nicht eingeschränkt.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt „Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Ausübung des Stimmrechts“.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn, sie sind an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution gerichtet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie die Vollmacht nach § 135 Absatz 1 AktG nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen möchten, sollten sich daher mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft spätestens bis Montag, 3. August 2020 (24.00 Uhr MESZ), unter der folgenden Postanschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

Signature AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 889690633
E-Mail-Adresse: signature@better-orange.de

oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals unter

https://www.signature-ag.de/aohv2020

bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Möglichkeit der Stimmabgabe und der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung am 4. August 2020 übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch die Änderung oder der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Das Formular steht auch unter

https://www.signature-ag.de/aohv2020

zum Download zur Verfügung.

Zur Erleichterung der Ausübung des Stimmrechts bieten wir unseren Aktionären auch für diese außerordentliche Hauptversammlung an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Mitarbeiter der Gesellschaft bereits vor der außerordentlichen Hauptversammlung als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur außerordentlichen Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes per Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft bis Montag, 3. August 2020 (24.00 Uhr MESZ), unter der folgenden Postanschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

Signature AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 889690633
E-Mail-Adresse: signature@better-orange.de

oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals unter

https://www.signature-ag.de/aohv2020

bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Möglichkeit der Stimmabgabe und der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung am 4. August 2020 erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt; das Formular steht auch unter

https://www.signature-ag.de/aohv2020

zum Download zur Verfügung.

Den Stimmrechtsvertretern müssen, neben der Vollmacht, in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind an die Weisungen gebunden. Ohne Weisungen sind die Vollmachten ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

5.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der außerordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen („Briefwahl“). Auch hierzu ist eine rechtzeitige Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie vorstehend beschrieben, erforderlich.

Briefwahlstimmen können per Post, Fax oder E-Mail nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft bis Montag, 3. August 2020, 24.00 Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

Signature AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 89 889690633
E-Mail-Adresse: signature@better-orange.de

oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetportals unter

https://www.signature-ag.de/aohv2020

bis zu der vom Versammlungsleiter angekündigten Schließung der Möglichkeit der Stimmabgabe und der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung am 4. August 2020 abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.

Ein Formular für die Briefwahl wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt; das Formular steht auch unter

https://www.signature-ag.de/aohv2020

zum Download zur Verfügung.

6.

Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.

Nach § 70 AktG bestehen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.

Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft nebst Begründung oder Beschlussvorlage sowie dem Nachweis über die Aktienbesitzzeit spätestens bis zum Ablauf des 20. Juli 2020, 24.00 Uhr MESZ, unter nachfolgender Adresse zugehen:

Signature AG
Vorstand
Agnes-Bernauer-Str. 88
80687 München

7.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG

Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat die Gesellschaft entschieden, dass die außerordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle außerordentliche Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der außerordentlichen Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben. Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der außerordentlichen Hauptversammlung zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen.

8.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz

Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Die Gesellschaft hat vorgegeben, dass zur außerordentlichen Hauptversammlung angemeldete Aktionäre ihre Fragen bis spätestens zum 2. August 2020, 24.00 Uhr MESZ, im Wege elektronischer Kommunikation über das Internetportal unter

https://www.signature-ag.de/aohv2020

einzureichen haben. Dabei ist der Umfang je Frage auf 5.000 Zeichen zu begrenzen. Ein Recht auf Antwort ist mit der Fragemöglichkeit nicht verbunden. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand muss nicht alle Fragen beantworten; er kann insbesondere auch Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen; er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.

9.

Bild- und Tonübertragungen der Hauptversammlung

Die gesamte außerordentliche Hauptversammlung wird am 4. August 2020, ab 11.00 Uhr MESZ, für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte unter

https://www.signature-ag.de/aohv2020

über das passwortgeschützte Internetportal live in Bild und Ton übertragen. Für die Freischaltung der Internetübertragung über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt „Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Ausübung des Stimmrechts“ genannten Bestimmungen erforderlich. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt „Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und Ausübung des Stimmrechts“. Die Übertragung der außerordentlichen Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).

10.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der außerordentlichen Hauptversammlung wird angemeldeten Aktionären sowie ihren Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über das passwortgeschützte Internetportal unter

https://www.signature-ag.de/aohv2020

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der außerordentlichen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

11.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Die Einberufung der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen, einschließlich der weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG und § 1 COVID-19-Gesetz, ist auch über die Internetseite der Gesellschaft

https://www.signature-ag.de/aohv2020

zugänglich. Hier finden sich auch die weiteren Informationen gemäß § 124a AktG.

12.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Signature AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes (AktG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Signature AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Signature AG, welche zum Zwecke der Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Signature AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Signature AG.

Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für den oben genannten Zweck nicht mehr erforderlich sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.

Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Signature AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@signature-ag.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Signature AG
Agnes-Bernauer-Str. 88
80687 München

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Signature AG
Datenschutzbeauftragter
Agnes-Bernauer-Str. 88
80687 München
E-Mail: datenschutz@signature-ag.de

 

München, im Juni 2020

Signature AG

Der Vorstand

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