MME MOVIEMENT AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
MME MOVIEMENT AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 16.07.2020

MME MOVIEMENT AG

München

ISIN: DE 000 5761159
WKN: 576 115

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, 27. August 2020, 12:00 Uhr,

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

in München.

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten („virtuelle Hauptversammlung“). Angesichts der auf unabsehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Freistaat Bayern beschlossenen und weiterhin fortgeltenden Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der MME MOVIEMENT AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton live im Internet über das HV-Portal der Gesellschaft unter der Internetadresse

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation oder durch Vollmachtserteilung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der south&browse GmbH, Flößergasse 2, 81369 München. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten nicht physisch vor Ort an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionären, die sich gleichwohl dort einfinden, kann kein Zutritt gewährt werden.

Einzelheiten zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Ergänzende Angaben und Hinweise“, der im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt ist.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 (1. Januar bis 31. Dezember 2019)

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß den §§ 172, 173 AktG am 13. Juli 2020 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

zugänglich und werden auch während der virtuellen Hauptversammlung dort zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 (1. Januar bis 31. Dezember 2019)

Der Jahresabschluss der MME MOVIEMENT AG zum 31. Dezember 2019 weist für das Geschäftsjahr 2019 aufgrund eines Gewinnvortrags aus der Zeit vor Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der all3media Deutschland GmbH einen Bilanzgewinn von EUR 8.635.646,48 aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 8.635.646,48 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 (1. Januar bis 31. Dezember 2019)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 (1. Januar bis 31. Dezember 2019)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Ergänzende Angaben und Hinweise

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG wie die Gesellschaft sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie zur Angabe der Tagesordnung und der untenstehenden Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, zu erleichtern.

Auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Zuschaltung („Zuschaltung“) durchzuführen.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können sich zu der gesamten Hauptversammlung am 27. August 2020, ab 12:00 Uhr (MESZ), per Bild- und Tonübertragung über das HV-Portal über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

zuschalten. Die Möglichkeit, dass Aktionäre gemäß § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Bild- und Tonübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) über das HV-Portal der Gesellschaft, durch Bevollmächtigung und Anweisung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder durch Bevollmächtigung eines Dritten ausüben.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts sowie weiterer Aktionärsrechte.

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen

Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind ab der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Unter der genannten Internetadresse können sich Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über das HV-Portal zu der gesamten Versammlung in Bild und Ton zuschalten. Das HV-Portal ermöglicht unter anderem eine Ausübung des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 11.180.909,00; es ist eingeteilt in 11.180.909 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 11.180.909. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 1.895 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

Voraussetzungen für die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 AktG und dessen Bedeutung)

Zur Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB) anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse als Berechtigungsnachweis einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz übermitteln:

MME MOVIEMENT AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Der Nachweis über den Anteilsbesitz muss sich auf den Anteilsbesitz zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit auf den Beginn des 6. August 2020 (0:00 Uhr (MESZ)) („Nachweisstichtag“) beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis spätestens zum Ablauf des 20. August 2020 (24:00 Uhr (MESZ)) zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Zuschaltung zur virtuellen Versammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet und einen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird der Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Die Berechtigung zur Zuschaltung, zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Zuschaltung, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Zuschaltung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für den Anspruch auf Zahlung der Ausgleichszahlung aufgrund des von der MME MOVIEMENT AG mit der all3media Deutschland GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gemäß § 304 AktG.

Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Stimmrechtskarten mit den persönlichen Zugangsdaten zur Nutzung des HV-Portals für die virtuelle Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, bitten wir Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Briefwahlstimmen (sowie ggf. deren Änderung oder Widerruf) können der Gesellschaft ausschließlich über das passwortgeschützte HV-Portal über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

übermittelt werden und müssen der Gesellschaft hierüber bis spätestens zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am Donnerstag, den 27. August 2020, zugehen. Die Ausübung des Stimmrechts über das HV-Portal ist ab dem 6. August 2020 möglich. Die persönlichen Zugangsdaten für das HV-Portal werden ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt.

Eine Stimmabgabe und Weisung sind nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.

Es wird darauf hingewiesen, dass andere Übermittlungswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung von Briefwahlstimmen per Post.

Weitere Hinweise zur elektronischen Briefwahl sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

abrufbar.

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Zur Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung bieten wir unseren ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und ihren Bevollmächtigten an, von der Gesellschaft benannte, an die Weisungen der jeweiligen Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall in Textform verbindliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sie sich der Stimme. Die Vollmacht zusammen mit den Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (sowie ggf. eine Änderung oder der Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen) müssen der Gesellschaft wie folgt zugehen:

entweder bis Mittwoch, den 26. August 2020, 12:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Adresse, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann:

MME MOVIEMENT AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

oder, bis spätestens zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am Donnerstag, den 27. August 2020, über das passwortgeschützte HV-Portal über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

Die persönlichen Zugangsdaten für das HV-Portal sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zusammen mit der Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus können Vollmachtsformulare auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

heruntergeladen werden. Die Ausübung des Stimmrechts über das HV-Portal ist ab dem 6. August 2020 möglich. Über das HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.

Eine Stimmabgabe und Weisung ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.

Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung zu den Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

abrufbar.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen sonstigen Bevollmächtigten

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben ferner die Möglichkeit, einen sonstigen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut, einen sonstigen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung zu beauftragen, für sie das Stimmrecht (und ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene Rechte) auszuüben. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Da eine physische Teilnahme solcher Bevollmächtigter aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz nicht möglich ist, können auch diese Bevollmächtigten das Stimmrecht in der Hauptversammlung ihrerseits nur im Wege der elektronischen Kommunikation per Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Kommunikation per Briefwahl über das passwortgeschützte HV-Portal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versendeten persönlichen Zugangsdaten erhält. Auch in diesem Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist auf den oben beschriebenen Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.

Für den Fall, dass ein Kreditinstitut oder ein sonstiger Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Für die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder die Übermittlung des Nachweises werden die Aktionäre gebeten, die nachfolgend genannte Adresse zu verwenden:

MME MOVIEMENT AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse

inhaberaktien@linkmarketservices.de

zu übersenden. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt werden.

Eine durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilte Vollmacht bzw. deren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf müssen der Gesellschaft auf dem Postweg unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Mittwoch, den 26. August 2020, 12:00 Uhr (MESZ) zugehen. Eine Übermittlung der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder des Nachweises der Bevollmächtigung ist an die oben genannte E-Mail-Adresse auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich. Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die oben genannte E-Mail-Adresse übermittelt wird.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht ein Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Ein Formular befindet sich auf der Rückseite der Stimmrechtskarte, welche den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zugesandt wird. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

heruntergeladen werden.

Eine Stimmabgabe und Weisung ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.

Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind auf der Rückseite der Stimmrechtskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

abrufbar.

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand der MME MOVIEMENT AG gerichtet werden und muss der MME MOVIEMENT AG bis spätestens zum Ablauf des 2. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Ein entsprechendes Verlangen ist an folgende Adresse zu richten:

MME MOVIEMENT AG
Vorstandssekretariat
z. Hd. Frau Nicole Malcomess
Atelierstraße 12
81671 München

Später zugegangene oder anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, zu unterzeichnen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und diese bis zur Entscheidung über das Verlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3 AktG sowie § 70 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 Aktiengesetz Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln.

Anträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung (§§ 126, 127 AktG) sind vor der Hauptversammlung ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden:

MME MOVIEMENT AG
Vorstandssekretariat
z. Hd. Frau Nicole Malcomess
Atelierstraße 12
81671 München
E-Mail: nicole.malcomess@all3media.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und – bei Gegenanträgen – einer etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragemöglichkeit der Aktionäre

Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht.

Die Fragen der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre können bis spätestens 24. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), über das unter

www.mmemoviement.de/investor_relations/veroeffentlichungen/HV/

zugängliche HV-Portal der Gesellschaft eingereicht werden. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr eingereicht werden. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung.

Erklärung von Widersprüchen zur Niederschrift

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Ende der Hauptversammlung über das HV-Portal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Stimmrechtskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser Stimmrechtskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden können.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Das HV-Portal ist für die Ausübung des Stimmrechts ab dem 6. August 2020 zugänglich.

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per öffentlicher Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Wohnort bzw. Sitz und Anschrift des Aktionärs und ggf. seiner Vertreter, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Stimmrechtskarte), um den Aktionären die Zuschaltung an der virtuellen Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend, sofern keine sonstigen Rechte entgegenstehen, gelöscht. Der Dienstleister der Gesellschaft, der zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wird, erhält von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis und im Rahmen der Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären. Entsprechendes gilt im Zusammenhang mit der Beantwortung von Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab gestellt haben (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz).

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter den in Art. 12 ff. der DSGVO näher geregelten gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber der Gesellschaft ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Ihnen steht außerdem ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO zu.

Unser betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

MME MOVIEMENT AG
Datenschutzbeauftragter
Atelierstr.12
81671 München
Tel.: +49 (0)30-398218723
E-Mail: datenschutz@all3media.de

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.

 

München, im Juli 2020

MME MOVIEMENT AG

Der Vorstand

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