Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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HAGEDORN Aktiengesellschaft Osnabrück |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur 104. ordentlichen Hauptversammlung | 17.07.2020 |
HAGEDORN AktiengesellschaftOsnabrück– Wertpapier-Kenn-Nr. 600 600 –
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1. |
Vorlage des vom Vorstand und von dem Aufsichtsrat nach § 172 Satz 1 AktG festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses einschließlich des jeweiligen Lageberichtes für die HAGEDORN AG und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrates |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes von EURO 155.245,82 für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Unter Verweis auf die Bestimmungen des wirksamen und rechtskräftigen Insolvenzplans vom 31.05.2016 wird der Bilanzgewinn 2019 vollständig auf neue Rechnung vorgetragen. |
3. |
Beschlussfassung über die Verwendung der Bilanzergebnisse für den Insolvenzzeitraum für die Geschäftsjahre 2011 bis 2016 und Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 30.09.2017 Nach den Bestimmungen des wirksamen und rechtskräftigen Insolvenzplans vom 31.05.2016 wird für die Zeit des Insolvenzverfahrens, somit für die Geschäftsjahre 2011 bis 2016 sowie für das Rumpf-Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 30.09.2017 als formaler Vollzug des Insolvenzplans beschlossen, dass keine Dividenden ausgeschüttet werden. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
6. |
Wahl des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss zum 31.12.2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Steffen & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster zum Abschlussprüfer des Konzerns für den Konzernabschluss zum 31.12.2020 zu wählen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 22. August 2020 bei der
Gesellschaft in Osnabrück, Rheiner Landstr. 195a |
ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben. Die Hinterlegung ist auch ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.
Die Hinterlegungsbescheinigung ist spätestens am 24. August 2020 bei der Gesellschaft einzureichen.
Osnabrück, im Juli 2020
Der Vorstand