E.ON Energie AG: Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG – Verschmelzung mit der E.ON Energie Real Estate Investment GmbH

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E.ON Energie AG
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG – Verschmelzung mit der E.ON Energie Real Estate Investment GmbH 23.07.2020

E.ON Energie AG

Düsseldorf

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG –
Verschmelzung mit der E.ON Energie Real Estate Investment GmbH

Die E.ON Energie Real Estate Investment GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 150001 als übertragende Gesellschaft, soll auf die E.ON Energie AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 72979 als übernehmende Gesellschaft, verschmolzen werden.

Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der E.ON Energie Real Estate Investment GmbH und der E.ON Energie AG wurde am 17. Juli 2020 beurkundet („Verschmelzungsvertrag“). Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister des Sitzes der E.ON Energie AG eingereicht. Einzelheiten der Verschmelzung sind im Verschmelzungsvertrag geregelt.

Die E.ON Energie AG hält unmittelbar 100 % des Stammkapitals der E.ON Energie Real Estate Investment GmbH. Einer Zustimmung der Hauptversammlung der E.ON Energie AG zu dem Verschmelzungsvertrag bedarf es daher gemäß § 62 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 UmwG nur dann, wenn Aktionäre der E.ON Energie AG, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals der E.ON Energie AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die alleinige Aktionärin der E.ON Energie AG, die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28196 eingetragene E.ON SE mit Sitz in Essen, hat gegenüber der E.ON Energie AG erklärt, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen.

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist auch eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung der E.ON Energie Real Estate Investment GmbH zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich.

In den Geschäftsräumen der E.ON Energie AG am Brüsseler Platz 1, 45131 Essen, liegen der Entwurf des Verschmelzungsvertrags, die Jahresabschlüsse/Konzernabschlüsse und Lageberichte der E.ON Energie AG sowie der E.ON Energie Real Estate Investment GmbH zur Einsicht aus.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.

 

Essen, im Juli 2020

E.ON Energie AG

Der Vorstand

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