Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Fleischer-Einkauf Aktiengesellschaft Bremen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 24.07.2020 |
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Fleischer-Einkauf AktiengesellschaftBremenEinladung zur ordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen Hauptversammlung 2020 ein. Sie findet am Mittwoch, den 26. August 2020 um 16.00 Uhr im Maritim Hotel & Congress Centrum Bremen, Hollerallee 99 in 28215 Bremen, statt. Tagesordnung
Teilnahme an der HauptversammlungZur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 16 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis Sonntag, den 23. August 2020, bei der Gesellschaft eingegangen ist. Eintrittskarten werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten erteilt. Weiter bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennimmt. Auch in diesem Fall muss das Formular bis Sonntag, den 23. August 2020 bei der Gesellschaft eingehen. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Der Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können an die Gesellschaftsadresse übermittelt werden. Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG genannten Person richtet sich das Verfahren und die Form der Bevollmächtigung nach deren Regelungen, die bei diesen erfragt werden können. Anträge und AnfragenAktionäre können ihre Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung ausschließlich an die Gesellschaftsadresse: Fleischer-Einkauf AG, Bergener Straße 10, 28307 Bremen, richten. Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse fag-bremen.de/hvveröffentlichen. Dabei werden die bis zum 12. August 2020 bis 24.00 Uhrbei der oben genannten Adresse, eingehenden Anträge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Hinweise zum DatenschutzIm Rahmen der Hauptversammlung der Fleischer-Einkauf Aktiengesellschaft werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu können unseren Datenschutzinformationen unter fag-bremen.de/hventnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformation zu informieren.
Bremen, im Juli 2020 Fleischer-Einkauf Aktiengesellschaft Der Vorstand |