Fleurop Aktiengesellschaft
Berlin
Berichtigung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 16. August 2020 um 10:00 Uhr
Die Veröffentlichung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung vom 14.07.2020 muss im nachfolgenden Absatz wie folgt berichtigt werden:
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend Covid-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.
Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 8 S. 1 Covid-19-Gesetz wird die Hauptversammlung am 16. August 2020 ab 10:00 Uhr live in Bild und Ton über die Internetseite der Gesellschaft übertragen.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Fleurop Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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