D. Stempel Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
D. Stempel Aktiengesellschaft
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 06.08.2020

D. Stempel Aktiengesellschaft in Abwicklung

Heidelberg

Wertpapierkennnummer 720700

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zu der

am Donnerstag, den 17. September 2020, um 15:30 Uhr

am Sitz der Gesellschaft
in den Geschäftsräumen der
MELCHERS Rechtsanwälte PartG mbB
Im Breitspiel 21, 69126 Heidelberg

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
D. Stempel Aktiengesellschaft in Abwicklung
mit Sitz in Heidelberg (AG Mannheim, HRB 336253).

Die Tagesordnung besteht wie folgt:

TOP 1:

Begrüßung

TOP 2:

Vorlage und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Abwicklungsjahr 2019/2020 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat den vom Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Abwicklungsjahr 2019/2020 am 03.08.2020 gebilligt.

Der Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Die Gesellschaft war auch im Abwicklungsjahr 2019/2020 nicht prüfungspflichtig.

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt nach § 270 Abs. 2 S. 1 AktG durch die Hauptversammlung.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Abwicklungsjahr 2019/2020 festzustellen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsjahr 2019/2020

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwicklern für das Abwicklungsjahr 2019/2020 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Abwicklungsjahr 2019/2020

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Abwicklungsjahr 2019/2020 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Verschiedenes

Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Berechtigung wird durch einen vom depotführenden Institut erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz am Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin am Beginn des 27.08.2020, 00:00 Uhr, nachgewiesen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung, das heißt bis spätestens zum Ablauf des 10.09.2020, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

D. Stempel Aktiengesellschaft in Abwicklung
c/o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 136 26351
E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder auch eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut oder einem gleichgestellten Institut, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Für den Nachweis der Bevollmächtigung genügt die elektronische Übermittlung an die vorstehend genannte E-Mail-Adresse.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft an die nachfolgend angegebene Adresse:

D. Stempel Aktiengesellschaft in Abwicklung
c/o MELCHERS Rechtsanwälte PartGmbB
Im Breitspiel 21
69126 Heidelberg
Telefax 06221 180 100
E-Mail: hauptversammlung@melchers-law.com

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 02.09.2020, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

Datenschutzrechtliche Informationen

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart und Nummer der Eintrittskarte; gegebenenfalls Name und Vorname sowie Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, werden sie von der depotführenden Bank im Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft übermittelt.

Aktionäre und Aktionärsvertreter erreichen die Gesellschaft als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzbestimmungen per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

D. Stempel Aktiengesellschaft in Abwicklung
c/o MELCHERS Rechtsanwälte PartGmbB
Im Breitspiel 21
69126 Heidelberg
Telefax 06221 180 100
E-Mail: hauptversammlung@melchers-law.com

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung abzuwickeln und Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist bzw. soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt bzw. verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu 3 Jahre.

Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zweck der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG). In Bezug auf eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen in der Einladung zur Jahreshauptversammlung und auf die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes verwiesen.

Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Art. 15 ff. DS-GVO Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie Übertragung ihrer personenbezogenen Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) verlangen. Diese Rechte können von den Aktionären und Aktionärsvertretern unentgeltlich unter den in der vorstehenden Einladung zur diesjährigen Jahreshauptversammlung genannten Kontaktdaten der Gesellschaft geltend gemacht werden. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten können gegebenenfalls gesetzliche Pflichten der Gesellschaft entgegenstehen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden gemäß Art. 77 DS-GVO zu.

 

Heidelberg, im August 2020

D. Stempel Aktiengesellschaft in Abwicklung

Der Abwickler

Dr. Carsten Lutz

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