Vanguard AG
Berlin
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 24. September 2020, um 11:00 Uhr
im Hotel Pullmann Berlin Schweizerhof, Budapester Straße 25, 10787 Berlin
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen folgende Unterlagen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Vanguard AG, Landsberger Straße 266, 12623 Berlin, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
Die genannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen zugesandt, Aktionäre können zudem unter der E-Mail-Adresse
elektronische Fassungen dieser Unterlagen anfordern. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. |
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5. |
Beschlussfassung über Kapitalherabsetzungen und entsprechende Satzungsänderung Die Bilanz der Gesellschaft weist weiterhin einen hohen Verlust sowie einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, eine vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien der Gesellschaft zu beschließen. Um ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen, soll zuvor die Anzahl der Stückaktien der Gesellschaft durch die Einziehung von neun Stückaktien reduziert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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II. |
Zugänglich gemachte Unterlagen Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Vanguard AG, Landsberger Straße 266, 12623 Berlin, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen zugesandt, Aktionäre können zudem unter der E-Mail-Adresse
elektronische Fassungen dieser Unterlagen anfordern. |
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III. |
Teilnahmebedingungen, Stimmabgabe, Stimmrechtsausübung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Vanguard AG eingetragen sind und sich rechtzeitig schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter der folgenden Adresse angemeldet haben:
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse bis spätestens zum 17. September 2020, 24:00 Uhr, zugehen. Nach § 21 Abs. 2 der Satzung finden in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung selbst, d. h. vom 18. September 2020, 0:00 Uhr bis einschließlich zum 24. September 2020, 24:00 Uhr, Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im Aktienregister nicht statt. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Die Vollmacht ist schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, Vollmachten bis zum Ablauf des 23. September 2020 zu übermitteln. Das schließt eine Erteilung von Vollmachten auch nach diesem Zeitpunkt nicht aus. Nähere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung können den Unterlagen entnommen werden, die alle zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Vanguard AG eingetragenen Aktionäre unaufgefordert übersandt bekommen. Das Schriftformerfordernis für die Vollmachtserteilung gilt nicht für Kreditinstitute und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG sowie § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater. Diese können für ihre Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Die Gesellschaft wird in Anlehnung an den Deutschen Corporate Governance Kodex einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter benennen. Nähere Einzelheiten zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter finden die Aktionäre ebenfalls in den ihnen übersandten Unterlagen. |
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IV. |
Anträge von Aktionären Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind der Gesellschaft unter der Anschrift:
zu übersenden. Fristgerecht eingehende Anträge und Wahlvorschläge wird die Gesellschaft den Aktionären zugänglich machen. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. |
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V. |
Hinweise zum Datenschutz Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. |
Berlin, im August 2020
VANGUARD AG
Der Vorstand
Sicherheitskonzept
Aufgrund der nach wie vor in Deutschland um sich greifenden Corona-Virus-Pandemie wird die Hauptversammlung der Vanguard AG unter Anwendung eines strikten Hygienekonzeptes durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Maßnahmen:
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Bitte prüfen Sie selber, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen bzw. innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung mit einem Covid 19-positiv getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, so erwägen Sie bitte, kurzfristig nicht an der Versammlung teilzunehmen. |
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Vor Einlass in die Versammlung werden Sie gebeten, gesundheitsrelevante Fragen, die Ihre persönliche Betroffenheit von einer möglichen Corona-Erkrankung erfassen sollen, schriftlich zu beantworten sowie Ihre persönlichen Daten zur vorgeschriebenen Anwesenheitsdokumentation anzugeben. |
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Wir behalten uns vor, die Teilnehmer aufzufordern, während der gesamten Versammlungsdauer einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Diese stellen wir Ihnen bei Einlass zur Verfügung. |
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Teilnehmer halten zueinander bitte einen Abstand von mindestens 1,50 Meter und beachten die allgemeinen Hygieneregelungen. |
Zum gegenseitigen Gesundheitsschutz behält sich die Vanguard AG vor, weitere Sicherheitsmaßnahmen zu bestimmen.