Biofrontera AG: 6 % Wandelschuldverschreibung 2017/2022: Anpassung des Wandlungspreises

Biofrontera Aktiengesellschaft

Leverkusen

6 % Wandelschuldverschreibung 2017/2022
DE000A2BPDE6
Anpassung des Wandlungspreises

Die 6 % Wandelschuldverschreibung 2017/2022 der Biofrontera AG („Gesellschaft“) ist eingeteilt in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100 („Teilschuldverschreibungen 2017/2022”). Jeder Anleihegläubiger hat nach den Anleihebedingungen der Teilschuldverschreibungen 2017/2022 („Anleihebedingungen 2017/2022“) das Recht, jede Teilschuldverschreibung 2017/2022 in nennbetragslose auf den Namen lautende Stammaktien der Gesellschaft („Aktien“) zu wandeln. Die Gesellschaft hat am 13. März 2018 bekannt gegeben, dass der Wandlungspreis nach erfolgter Anpassung je Aktie EUR 4,75 beträgt.

Die Gesellschaft hat dann am 27. Juli 2020 die Ausgabe der 1,00 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibungen 2020/2021 (ISIN: DE000A3E4548 / WKN: A3E454) beschlossen, den Aktionären wurde dabei das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. § 11 der Anleihebedingungen 2017/2022 sieht für diesen Fall vor, dass die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen 2017/2022 vor Verwässerung geschützt werden. Der Wandlungspreis war daher nach Maßgabe der Anleihebedingungen 2017/2022 um den Betrag zu ermäßigen, der dem Wert des einer Aktie gewährten Bezugsrechts auf die 1,00 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibungen 2020/2021 entspricht.

Hiermit gibt die Gesellschaft bekannt, dass der Wandlungspreis der Teilschuldverschreibungen 2017/2022 gem. den Anleihebedingungen 2017/2022 daher

um EUR 0,013
auf EUR 4,737

je Aktie reduziert wurde.

 

Leverkusen, im August 2020

Biofrontera Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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