Schwabenverlag Aktiengesellschaft – Schwabenverlag Aktiengesellschaft

Schwabenverlag Aktiengesellschaft

Ostfildern

WKN-Stammaktien: 721 750
WKN-Vorzugsaktien: 721 753
ISIN: DE0007217507

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
5. Oktober 2020 um 10.30 Uhr (Einlass: 9.30 Uhr)

im Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart (Paul-Lechler-Saal),
Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Lageberichts für die Schwabenverlag Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich zu machen und können in den Geschäftsräumen der Schwabenverlag Aktiengesellschaft Senefelderstr. 12, 73760 Ostfildern und im Internet unter

https://www.schwabenverlag.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ abgerufen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Auf Verlangen wir jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfer Diplom-Kaufmann Rolf Bauer, Stuttgart, und Diplom-Kaufmann Andreas Sautter, Stuttgart zu Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Der Aktionär Bistum Rottenburg-Stuttgart hat das Recht, bis zu zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Hiervon hat das Bistum Rottenburg-Stuttgart Gebrauch gemacht und die Herren Dr. theol. Clemens Stroppel und Professor Dr. rer. soc. Klaus Koziol entsandt. Die übrigen vier Mitglieder wurden von der Hauptversammlung gewählt.

Das von der Hauptversammlung gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Erwin Teufel wird auf eigenen Wunsch mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 5. Oktober 2020 aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, der Hauptversammlung Frau Annette Schavan als Mitglied des Aufsichtsrats vorzuschlagen. Die Wahl soll zunächst für die restliche Amtsperiode des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds erfolgen.

Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, Annette Schavan, Bundesministerin a.D., 89075 Ulm, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 5. Oktober 2020 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen liegen nicht vor.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5

Annette Schavan
Bundesforschungsministerin a. D.

Diplomatie

2014 – 2018 Botschafterin Deutschlands beim Heiligen Stuhl

 

Politik

2005 – 2014 Mitglied des Deutschen Bundestages
2005 – 2013 Bundesministerin für Bildung und Forschung
2001 – 2005 Mitglied des Landtags Baden-Württemberg
1998 – 2012 eine Vize-Vorsitzende der CDU Deutschlands
1995 – 2005 Ministerin für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg
1982 – 1984 Mitglied des Stadtrates in Neuss (NRW)

 

Beruf

seit 2014 Gastprofessorin an der Shanghai International Studies University
2008 – 2014 Honorarprofessorin für Katholische Theologie FU Berlin
1991 – 1995 Leiterin des Cusanuswerkes
1988 – 1991 Geschäftsführerin des Cusanuswerkes
1987/1988 Bundesgeschäftsführerin der Frauen Union der CDU
1984 – 1987 Abteilungsleiterin im Generalvikariat Aachen
1980 – 1984 Referentin in der Bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk

 

Ausbildung

1974 – 1980 Studium der Katholischen Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften
1974 Abitur

Ehrendoktorate
Cairo University (2009), Tongji University Shanghai (2010), Hebrew University Jerusalem (2011), Meiji University Tokio (2011), Universität Lübeck (2014), Università degli studi di Roma Tor Vergata (2018)

Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre

1.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache schriftlich, per Telefax oder in Textform erfolgen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes reicht eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz („Berechtigungsnachweis“) aus.

Erläuterungen zur Bedeutung des Nachweisstichtages

Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 14. September 2020 (00:00 Uhr) („Nachweisstichtag“), beziehen.

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Berechtigungsnachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises – im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 28. September 2020 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:

Schwabenverlag AG
– Vorstand –
Senefelderstr. 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: HV-Verwaltung@Schwabenverlag.de

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des Vollmachtsformulars, das sich auf der Rückseite der Eintrittskarte befindet, erfolgen. Die Eintrittskarte wird den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt beziehungsweise auf Verlangen zugesandt. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen zu wenden und sich mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die nachfolgend genannten Kontaktdaten der Gesellschaft in Textform übermittelt werden:

Schwabenverlag AG
– Vorstand –
Senefelderstr. 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: HV-Verwaltung@Schwabenverlag.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wir weisen darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen Weisungen erteilt wurden. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, das entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der Eintrittskarte abgedruckt ist.

Corona-Schutzbestimmungen

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass wegen der anhaltend geltenden Corona-Schutzbestimmungen und zur Sicherheit der an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre die Hauptversammlung nur mit eingeschränkter Bewirtung und ohne anschließenden Imbiss stattfindet.

2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 S. 1 AktG ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Schwabenverlag AG
– Vorstand –
Senefelderstr. 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: Vorstand@Schwabenverlag.de

Rechtzeitig bis zum 20. September 2020 (24:00 Uhr) unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden unverzüglich im Internet unter

https://www.schwabenverlag.de/

unter der Rubrik „Investor Relations“ zugänglich gemacht.

3.

Informationen zum Datenschutz

Die Schwabenverlag Aktiengesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (zum Beispiel Name, Adresse, E-MaiI-Adresse; gegebenenfalls Name, Adresse, E-MaiI-Adresse einer bevollmächtigten Person), Informationen über Ihre Anteile (zum Beispiel Aktienanzahl, Besitzart), Verwaltungsdaten (zum Beispiel die Eintrittskartennummer) sowie die jeweilige Abstimmung zum jeweiligen Tagesordnungspunkt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder Durchführung eines Vertrages erforderlich ist. Die Schwabenverlag Aktiengesellschaft ist rechtlich sowie gemäß ihrer Satzung verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Schwabenverlag Aktiengesellschaft verantwortlich.

Die Kontaktdaten lauten:

Schwabenverlag Aktiengesellschaft
Senefelderstr. 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: HV-Verwaltung@Schwabenverlag.de

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Schwabenverlag Aktiengesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa Hauptversammlungsagenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten beziehungsweise zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen. Darüber hinaus haben Sie unter Umständen das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat. Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

Datenschutz@Schwabenverlag.de

Zudem haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Den Datenschutzbeauftragten der Schwabenverlag Aktiengesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:

Schwabenverlag Aktiengesellschaft
– Herr Dirk Janthur –
Senefelderstr. 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: dirk.janthur@janthur.net

 

73760 Ostfildern, im August 2020

Schwabenverlag Aktiengesellschaft

Der Vorstand
Ulrich Peters

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