ATAI Life Sciences AG – außerordentlichen Hauptversammlung

ATAI Life Sciences AG

München

ISIN: DE000A2LQ0G7
WKN: A2LQ0G

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit werden die Aktionäre der ATAI Life Sciences AG („Gesellschaft“) zu der am

Mittwoch, den 30. September 2020, um 9:30 Uhr (MESZ),

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Die Hauptversammlung findet in den

Geschäftsräumen der Dentons Europe LLP,
Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin,
2. Stock, Konferenzetage,

statt.

Der Vorstand macht dabei von der Möglichkeit Gebrauch, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit verkürzten Fristen einzuberufen.

Einziger Tagesordnungspunkt

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen (Zustimmung zu einer Geschäftsführungsmaßnahme gemäß § 119 Abs. 2 AktG)

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 30. Juli 2018 unter ihrem Tagesordnungspunkt 6 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juli 2023 einmalig oder mehrmalig 1.000.000 auf den Inhaber lautende Teilwandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,00 (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) zum Ausgabebetrag von je EUR 1,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 1.000.000 nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmalig, insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, bis zur Börseneinführung der Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht auf Aktien der Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen.

Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen erhalten das Recht, jede Teilwandelschuldverschreibung zum Nennbetrag von EUR 1,00 in Aktien der Gesellschaft umzutauschen und zwar durch eine in bar zu leistende Zuzahlung in Höhe von EUR 17,00 pro Teilschuldverschreibung.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen.

Zur Bedienung der vorstehend dargestellten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen wurde in § 4 Absatz 7 der Satzung auch ein „Bedingtes Kapital 2018“ in Höhe von EUR 1.000.000 geschaffen.

In Ausübung der Ermächtigung hat der Vorstand am 12. September 2018 beschlossen, eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtbetrag von bis zu EUR 1.000.000 zu den dem Beschluss beigefügten Anleihebedingungen zu begeben („Anleihebedingungen Wandelschuldverschreibung 2018/2025“). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat der Beschlussfassung am 16. September 2018 zugestimmt.

In November 2018 wurden im Rahmen der Zustimmmung des Aufsichtsrates vom 16. September 2018 160.000 Teilwandelschuldverschreibungen unter den Anleihebedingungen Wandelschuldverschreibung 2018/2025 im Nennbetrag von insgesamt EUR 160.000 an bestimmte Anleihegläubiger ausgegeben.

Ferner hat der Vorstand im November 2018 ebenfalls im Rahmen der Zustimmung des Aufsichtsrates vom 16. September 2018 die verbleibenden 840.000 Teilwandelschuldverschreibungen unter den Anleihebedingungen Wandelschuldverschreibung 2018/2025 im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 Christian Angermayer und Lars Wilde, oder einer mittelbar oder unmittelbar jeweils im Mehrheitsbesitz von diesen stehenden Gesellschaft, im Rahmen ihrer Rolle als Co-Gründer der Gesellschaft mit dem Ziel der langfristigen Inzentivierung zur Zeichnung angeboten.

Tatsächlich ist eine entsprechende Ausgabe an Christian Angermayer sowie Lars Wilde, oder eine mittelbar oder unmittelbar jeweils im Mehrheitsbesitz von diesen stehende Gesellschaft, jedoch auf Grund des Fokus auf das operative Geschäft bislang nicht erfolgt und soll nun nachgeholt werden.

Nunmehr soll eine entsprechende Ausgabe von 520.000 Teilwandelschuldverschreibungen an Christian Angermayer sowie 320.000 Teilwandelschuldverschreibungen an Lars Wilde, oder an eine mittelbar oder unmittelbar jeweils im Mehrheitsbesitz von diesen stehende Gesellschaft, erfolgen. Dies liegt im Interesse der Gesellschaft, und die Höhe der Gründer-Inzentivierung bewegt sich im marktüblichen Rahmen angesichts ihrer Tätigkeiten. Christian Angermayer sowie Lars Wilde, gemeinsam mit dem jetzigen Vorstandsmitglied Florian Brand, haben die Gesellschaft im Jahr 2018 gegründet und aufgebaut. Christian Angermayer ist dabei der Gründungsgesellschafter, der die Gesellschaft in Bezug auf die Geschäftsstrategie, die Beziehung zu Investoren sowie in Bezug auf die Finanzierungsrunden und bei Akquisitionen der Gesellschaft umfassend beraten hat. Lars Wilde hat die Gesellschaft umfassend bei der Geschäftsentwicklung und dem Ausbau der ATAI Plattform beraten und ferner bei erfolgreichen Investments der Gesellschaft (beispielsweise Perception Neuroscience Holdings Inc., GABA Therapeutics Inc., Kures Inc. und DemeRx IB Inc.) unterstützt. Somit waren und sind die Beratungs- und Unterstützungsleistungen beider essentiell wichtig für das Wachstum der Gesellschaft und die bislang erzielte Wertsteigerung. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen sollen durch die Ausgabe der vorgenannten Teilwandelschuldverschreibungen honoriert werden.

Auch soll die Ausgabe der Teilwandelschuldverschreibungen dazu dienen, Christian Angermayer sowie Lars Wilde enger an die Gesellschaft zu binden und so auch künftig zu motivieren, durch ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen den Wert der Gesellschaft weiter zu steigern.

Vorstand und Aufsichtsrat halten vor diesem Hintergrund weiter an ihrer Entscheidung über die vorstehend dargestellte Ausgabe der insgesamt 840.000 Teilwandelschuldverschreibungen unter den Anleihebedingungen Wandelschuldverschreibung 2018/2025 im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 an Christian Angermayer sowie Lars Wilde, oder eine mittelbar oder unmittelbar jeweils im Mehrheitsbesitz von diesen stehende Gesellschaft, fest.

In Anbetracht der Tatsache, dass seit dem Angebot zur Zeichnung der Wandelschuldverschreibungen an Christian Angermayer sowie Lars Wilde Ende 2018 der Aktienpreis der Gesellschaft sich positiv entwickelt hat, hat der Vorstand beschlossen, nach § 119 Abs. 2 AktG die Zustimmung der Hauptversammlung zu der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen unter den Anleihebedingungen Wandelschuldverschreibung 2018/2025 an Christian Angermayer und Lars Wilde, oder eine mittelbar oder unmittelbar jeweils im Mehrheitsbesitz von diesen stehende Gesellschaft, einzuholen.

Die Anleihebedingungen Wandelschuldverschreibung 2018/2025 werden vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Barer Straße 7, 80333 München, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird ferner jedem Aktionär eine Abschrift erteilt. Auch in der Hauptversammlung wird diese Unterlage zugänglich gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

(i)

der Ausgabe von 520.000 Teilwandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,00 unter den Anleihebedingungen Wandelschuldverschreibung 2018/2025 an Christian Angermayer, oder eine mittelbar oder unmittelbar im Mehrheitsbesitz von diesem stehende Gesellschaft, sowie

(ii)

der Ausgabe von 320.000 Teilwandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,00 unter den Anleihebedingungen Wandelschuldverschreibung 2018/2025 an Lars Wilde, oder eine mittelbar oder unmittelbar im Mehrheitsbesitz von diesem stehende Gesellschaft,

zuzustimmen.

Allgemeines:

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 10 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift oder E-Mail-Adresse

ATAI Life Sciences AG
c/o Mindspace
Krausenstraße 9-10
10117 Berlin
E-Mail: investorrelations@atai.life

bis zum Ablauf des 26. September 2020 (MESZ 24:00 Uhr) zugehen.

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 9. September 2020, 00.00 Uhr (MESZ) („Nachweisstichtag“) beziehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Für die Bevollmächtigung von Intermediären sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG und sonstigen den Intermediären nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung können gemäß § 135 AktG Besonderheiten gelten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

ATAI Life Sciences AG
c/o Mindspace
Krausenstraße 9-10
10117 Berlin
E-Mail: investorrelations@atai.life

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Aus organisatorischen Gründen sollen Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, der Gesellschaft bis spätestens 29. September 2020 (24.00 Uhr) (MESZ) zugehen. Gleiches gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung sowie den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das Vollmachtsformular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Das Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Es kann zudem unter der oben genannten Adresse angefordert werden.

Stimmabgabe durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären außerdem an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihrer Stimmrechte zu bevollmächtigen. Ohne Weisungen des Aktionärs ist der Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nimmt keine Vollmachten und Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit Weisungen sowie die Änderung oder der Widerruf einer Vollmachts- und Weisungserteilung ist an die nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:

ATAI Life Sciences AG
c/o Mindspace
Krausenstraße 9-10
10117 Berlin
E-Mail: investorrelations@atai.life

Vollmachten mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter können ferner während der Hauptversammlung am Versammlungsort erteilt werden. Aus organisatorischen Gründen sollen Vollmachten mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, der Gesellschaft bis spätestens 29. September 2020 (MESZ 24:00 Uhr) zugehen.

Ein Vollmachts- und Weisungsformular erhalten die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Es kann darüber hinaus unter der oben genannten Adresse angefordert werden.

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft nach § 122 Abs. 2 S. 3 AktG i.V.m. § 1 Abs. 3 S. 4 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie spätestens bis zum 15. September 2020 (MESZ 24:00 Uhr) zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an folgende Adresse:

ATAI Life Sciences AG
c/o Mindspace
Krausenstraße 9-10
10117 Berlin

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zum einzigen Tagesordnungspunkt übersenden, welche unter den gesetzlichen Voraussetzungen zugänglich gemacht werden. Zugänglich zu machende Gegenanträge, die mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, mithin bis zum 15. September 2020 (MESZ 24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung entsprechend veröffentlicht.

ATAI Life Sciences AG
c/o Mindspace
Krausenstraße 9-10
10117 Berlin
E-Mail: investorrelations@atai.life

Gegenanträge von Aktionären sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab übermittelt wurden, in der Hauptversammlung nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie dort gestellt werden.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist; unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die ATAI Life Sciences AG verarbeitet als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten sowie den Namen des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:

ATAI Life Sciences AG
Barer Str. 7
80333 München
Telefax: +49 (0) 89 2153 9035 1
E-Mail: investorrelations@atai.life

Die personenbezogenen Daten werden insbesondere verarbeitet, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen, zur Kommunikation mit den Aktionären sowie zur Erstellung der Niederschrift über die Hauptversammlung. Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch personenbezogene Daten zu im Vorfeld der Hauptversammlung übersandten Anträgen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sowie zu Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung. Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter mit der Gesellschaft in Kontakt treten, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die angegebenen Kontaktdaten, wie z.B. E-Mail- Adresse oder Telefonnummer). Darüber hinaus werden die personenbezogenen Daten auch aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Soweit die ATAI Life Sciences AG diese Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank oder ein in den Anmeldevorgang eingebundener Dritter diese personenbezogenen Daten an die ATAI Life Sciences AG.

Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des AktG durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG. Darüber hinaus kann eine Verarbeitung auf Basis des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe f DS-GVO erfolgen (berechtigte Interessen). Solche berechtigten Interessen sind insbesondere die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit unserer Investorenkommunikation und eine Optimierung der Organisation und geordneten Durchführung der Hauptversammlung.

Die Gesellschaft gibt personenbezogene Daten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die ATAI Life Sciences AG allerdings verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der ATAI Life Sciences AG bzw. nach Maßgabe und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG). Auch kann die Gesellschaft verpflichtet sein, personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten.

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Kapitel III der DS-GVO haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln (Recht auf Datenübertragbarkeit). Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der ATAI Life Sciences AG geltend machen:

ATAI Life Sciences AG
Barer Str. 7
80333 München
Telefax: +49 (0) 89 2153 9035 1
E-Mail: investorrelations@atai.life

Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ATAI Life Sciences AG ist wie folgt erreichbar:

PROLIANCE GmbH
www.datenschutzexperte.de
Leopoldstr. 21
80802 München
E-Mail: datenschutzbeauftragter@datenschutzexperte.de

Ergänzende Informationen zur Durchführung der Hauptversammlung als Präsenzversammlung vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie

Wir beobachten die aktuelle Situation betreffend die Verbreitung des Coronavirus und deren Entwicklung sehr genau und prüfen, wie sich die behördlichen Empfehlungen und Anordnungen auf die Abhaltung der auf den 30. September 2020 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung auswirken. Das gesundheitliche Wohlergehen unserer Aktionäre, Mitarbeiter und der beteiligten Dienstleister ist für uns von zentraler Bedeutung.

Derzeit treffen wir alle Vorkehrungen, um die Hauptversammlung auch unter Berücksichtigung der bestehenden und zu erwartenden Beschränkungen planmäßig und sicher als Präsenz-Versammlung durchführen zu können. Allerdings wird allen Aktionären empfohlen, eine physische Teilnahme an der Hauptversammlung sorgfältig abzuwägen und nach Möglichkeit andere Formen der Stimmrechtsausübung zu nutzen. Wie vorstehend beschrieben, können unsere Aktionäre – ohne in der Hauptversammlung anwesend zu sein – ihre Stimmen in diesem Jahr auch durch Bevollmächtigung des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben. Wir hoffen, auch durch diese zusätzliche Möglichkeit den gemäß den Erfahrungen in der Vergangenheit erwartungsgemäß ohnehin schon kleinen Teilnehmerkreis – und damit ein etwaiges Ansteckungsrisiko – weiter reduzieren zu können.

 

München, im September 2020

ATAI Life Sciences AG

Der Vorstand

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