Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft
Lage
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionäre,
zur vierundzwanzigsten ordentlichen Hauptversammlung unserer Aktiengesellschaft laden wir Sie hiermit ganz herzlich ein. Sie findet statt
am 12.10.2020 um 19:00 Uhr
in der PHOENIX CONTACT arena, Bunsenstraße 39, 32657 Lemgo
(ehem. Lipperland-Halle)
Tagesordnung
1. |
Eröffnung und Begrüßung durch Gerhard Rose, Vorsitzender des Aufsichtsrates |
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2. |
Bericht des Vorstands über die geschäftliche Entwicklung der Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2019, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 |
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3. |
Verwendung des Bilanzgewinns 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 1.151.609,06 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,12 je Aktie: € 410.794,68 für 3.423.289 Stückaktien. Einstellung in andere Ergebnisrücklagen: € 740.814,38 |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten. |
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6. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 96 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 12 der Satzung. Danach gehören dem Aufsichtsrat 9 Mitglieder an, von denen drei Mitglieder mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung ausscheiden. Die folgenden Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder scheiden in diesem Jahr aus und der Aufsichtsrat schlägt vor,
zu neuen Mitgliedern, und zu neuen Ersatzmitgliedern
zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden. |
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7. |
Wahl von Beiratsmitgliedern Der Beirat setzt sich gemäß § 15 der Satzung aus bis zu 25 Mitgliedern zusammen, von denen 8 Mitglieder mit Beendigung der Hauptversammlung ausscheiden. Die folgenden Beiratsmitglieder scheiden in diesem Jahr aus und der Aufsichtsrat schlägt vor, die Personen
zu neuen Mitgliedern zu wählen. Folgende Beiratsmitglieder scheiden aus, und der Aufsichtsrat schlägt vor, in diesem Jahr für sie keine neuen Beiratsmitglieder zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden. |
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8. |
Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:
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9. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Audit Service Münster GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. |
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10. |
Verschiedenes |
In den Geschäftsräumen der Raiffeisen Lippe-Weser AG liegen ab sofort der Jahresabschluss zum 31.12.2019, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns zu Ihrer Einsichtnahme aus.
Gemäß § 16 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung jeder Aktionär berechtigt, der im Aktienbuch als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen ist. Ist der Aktionär eine natürliche Person, so kann er an der Hauptversammlung entweder persönlich teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben oder einen anderen Aktionär oder Familienangehörigen zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechtes bevollmächtigen.
Ist der Aktionär eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, so wird sie nach Maßgabe der für ihre Vertretung geltenden Bedingungen oder durch eine zu bevollmächtigende Person vertreten. Jede besonders erteilte Vollmacht bedarf der Schriftform. Sie ist der Gesellschaft vom Bevollmächtigten vorzulegen, und zwar spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung.
Jeder Aktionär darf maximal 5 % der Stimmrechte durch Vollmacht auf sich übertragen lassen. Jede Stückaktie erhält in der Hauptversammlung eine Stimme.
Lage, 09.09.2020
Der Vorstand
Siegbert Jäger Heinz-Walter Niedertopp