Erzeuger- und Handels-AG LAPROMA Schloßvippach: Korrektur zur Einberufung der 24. Ordentlichen Hauptversammlung (Berichtigung der Veröffentlichung vom 02.10.2020)

Erzeuger- u. Handels-AG LAPROMA Schloßvippach

Schloßvippach

Korrektur zur Einberufung der 24. Ordentlichen Hauptversammlung

In der am 02.10.2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zu der am 06.11.2020 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung sind unter Tagesordnungspunkt 1 und 4 je ein redaktioneller Fehler enthalten.

Zu Tagesordnungspunkt 1 „Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, nebst dazugehörigem Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates 2019“ ist ein redaktioneller Fehler bei dem Hinweis auf die zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen ausliegenden Jahresabschlussunterlagen enthalten.

Richtig muss es lauten:

„Diese Unterlagen liegen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Zur Einhaltung der aktuell geltenden Regelungen zum Schutz vor COVID-19-Infektionen ist eine vorherige Anmeldung und Terminabstimmung zur Einsichtnahme erforderlich.“

Unter Tagesordnungspunkt 4 „Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers“ ist ein redaktioneller Fehler bei der Jahreszahl enthalten.

Richtig muss es lauten: „Der Aufsichtsrat schlägt vor, die SCHNEIDER & ZIEN GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Erfurt, Dortmunder Straße 9, 99086 Erfurt, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.“

Im Übrigen verbleibt es unverändert bei der am 02.10.2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.

 

Schloßvippach, am 02.10.2020


Der (Vorsitzende des) Aufsichtsrat(s)               Der Vorstand

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