AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft

München

Bekanntmachung von Stimmrechtsmitteilungen nach § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Blitz 11-263 SE mit Sitz in München (AG München, HRB 194352) hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Amira Verwaltungs AG (AG München, HRB 41170) gehört.

2.

Herr Maximilian von Finck hat uns vorsorglich gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) an der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft mit Sitz in München gehört, da ihm gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbare Beteiligung der von ihm abhängigen Blitz 11-263 SE mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB 194352, an der Gesellschaft zugerechnet wird.

 

München, im Oktober 2020

AMIRA Verwaltungs AG

Der Vorstand

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