Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal: Einberufung der 29. Jahreshauptversammlung

Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal

Markkleeberg

Einberufung der 29. Jahreshauptversammlung der Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am 26.11.2020 findet um 15 Uhr (Einlass ab 14,30 Uhr) in der Mehrzweckhalle in Dreiskau – Muckern in 04463 Großpösna OT Dreiskau-Muckern Rittergutshof 7 unsere 29. ordentliche Jahreshauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre recht herzlich einladen.

1.

Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

2.

Beschlussvorlage über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2019 in Höhe von 101.393,98 € wie folgt zu verwenden:

(1) 101.393,98 € werden auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschluss über Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschluss über Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Paulistraße 28, 02625 Bautzen zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019, der Lagebericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal eingesehen werden.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche, nach Bekanntmachung der Einberufung der Jahreshauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger, der Gesellschaft zu übersenden.

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einen Vorschlag des Vorstandes und /oder des Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Vorschlag zu stimmen.

 

Markkleeberg Oktober 2020

Der Aufsichtsrat

TAGS:
Comments are closed.