Syzygy AG: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

SYZYGY AG

Bad Homburg v. d. Höhe

WKN 510 480 / ISIN DE0005104806

Bekanntmachung nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)

Die ordentliche Hauptversammlung der SYZYGY AG am 27. Oktober 2020 hat die Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 26. Oktober 2025 eigene Aktien zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Als Zweck des Erwerbs ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Gegenwert für den Erwerb pro Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenpreis nicht um mehr als 10% unter- oder überschreiten.

Die Gesellschaft ist ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 2. September 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 der Tagesordnung unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 2. September 2020 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 angegeben.

 

Bad Homburg v. d. Höhe, im Oktober 2020

SYZYGY AG

Der Vorstand

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