The New Meat Company AG: Bekanntmachung auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

The New Meat Company AG

Berlin

ISIN: DE000A0SLML9
WKN: A0SLML

Bekanntmachung auf eine bevorstehende Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

The New Meat Company AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 205448 mit der Geschäftsanschrift Gormannstr. 22, 10119 Berlin, gibt folgenden Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung:

1.

Es ist beabsichtigt, die Krypto Management Consulting KMC GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 189131 mit der Geschäftsanschrift Leipziger Platz 13, 10117 Berlin, als übertragende Gesellschaft auf The New Meat Company AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 205448 B als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes ohne Gewährung neuer Aktien zu verschmelzen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags ist zum Handelsregister von The New Meat Company AG eingereicht; dieser kann, ebenso wie die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre in den Geschäftsräumen der The New Meat Company AG, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär der The New Meat Company AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

Da sich das gesamte Stammkapital der Kypto Management Consulting KMC GmbH in der Hand der übernehmenden The New Meat Company AG befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss (Hauptversammlungsbeschluss) der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der The New Meat Company AG erreichen, haben jedoch gemäß § 62 Abs. 3 in Verbindung mit Absatz 2 UmwG das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein Verlangen auf Einberufung der Hauptversammlung kann nur berücksichtigt werden, wenn es der The New Meat Company AG bis spätestens einen Monat nach dem Tag dieser Veröffentlichung unter der oben genannten Adresse zugeht.

2.

Es ist beabsichtigt, die KryptoEducation KEG GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 192751 B mit der Geschäftsanschrift Gormannstr. 22, 10199 Berlin, als übertragende Gesellschaft auf The New Meat Company AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 205448 B als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes ohne Gewährung neuer Aktien zu verschmelzen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags ist zum Handelsregister von The New Meat Company AG eingereicht; dieser kann, ebenso wie die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die letzten drei Geschäftsjahre in den Geschäftsräumen der The New Meat Company AG, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär der The New Meat Company AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

Da sich das gesamte Stammkapital der KyptoEducation KEG GmbH in der Hand der übernehmenden The New Meat Company AG befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss (Hauptversammlungsbeschluss) der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der The New Meat Company AG erreichen, haben jedoch gemäß § 62 Abs. 3 in Verbindung mit Absatz 2 UmwG das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein Verlangen auf Einberufung der Hauptversammlung kann nur berücksichtigt werden, wenn es der The New Meat Company AG bis spätestens einen Monat nach dem Tag dieser Veröffentlichung unter der oben genannten Adresse zugeht.

 

Berlin, im November 2020

The New Meat Company AG

Der Vorstand

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