BAUER Aktiengesellschaft: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

BAUER Aktiengesellschaft

Schrobenhausen

– ISIN DE0005168108 / WKN 516810 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

In nahezu vollständiger Ausnutzung der am 25. Juni 2020 beschlossenen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu insgesamt EUR 7.300.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen hat der Vorstand am 7. Dezember 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 73.001.420,45 um EUR 7.299.997,16 auf EUR 80.301.417,61 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von 1.713.066 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 9,32 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 2. Spiegelstrich der Satzung der Gesellschaft (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung von einem Investor übernommen.

Die Erhöhung des Grundkapitals ist in voller Höhe von nominal EUR 7.299.997,16 (entsprechend 1.713.066 neuen Aktien) durchgeführt. Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Ingolstadt (HRB 101375) wird das Grundkapital der Gesellschaft EUR 80.301.417,61 betragen, eingeteilt in 18.844.066 auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Das verbleibende Genehmigte Kapital 2020 wird noch EUR 2,84 betragen.

 

Schrobenhausen, im Dezember 2020

BAUER Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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