beratungswerk24 Aktiengesellschaft
Leipzig
Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG
Die HVP Hanse Vertriebspartner AG, Hamburg, hat uns nach § 20 AktG mitgeteilt, dass die Beteiligung von mehr als der vierte Teil der Aktien der beratungswerk24 Aktiengesellschaft nicht mehr besteht.
Die HanseMerkur Holding AG, Hamburg, hat uns nach § 20 AktG mitgeteilt, dass die kraft Zurechnung nach § 16 Abs. 4 AktG mittelbare Beteiligung von mehr als der vierte Teil der Aktien der beratungswerk24 Aktiengesellschaft nicht mehr besteht. Die Zurechnung der Kapitalanteile nach § 16 Abs. 4 AktG erfolgte mittelbar über die Beteiligung der HanseMerkur Holding AG an der HVP HanseVertriebspartner AG.
Die HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit, Hamburg, hat uns nach § 20 AktG mitgeteilt, dass die kraft Zurechnung nach § 16 Abs. 4 AktG mittelbare Beteiligung von mehr als der vierte Teil der Aktien der beratungswerk24 Aktiengesellschaft nicht mehr besteht. Die Zurechnung der Kapitalanteile nach § 16 Abs. 4 AktG erfolgte mittelbar über die Beteiligung der HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit an der HanseMerkur Holding AG, der wiederum nach § 16 Abs. 4 AktG die Beteiligung an der HVP HanseVertriebspartner AG zugerechnet wird.
Leipzig, im Dezember 2020
beratungswerk24 Aktiengesellschaft
Der Vorstand