Tonkens Agrar AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Tonkens Agrar AG

Sülzetal

– ISIN: DE000A1EMHE0 /​ WKN: A1EMHE –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen
und Aktionäre

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am 10. Februar 2021, um 11:00 Uhr,

in Form einer virtuellen Hauptversammlung und damit ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet erfolgen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der Notare am Ballindamm, Ballindamm 40, 20095 Hamburg. Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen können.

 

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, so dass eine Feststellung erfolgt ist und die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen hat.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die schuette Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wildeshausen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 zu bestellen.

5.

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der drei Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 beschließt.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 AktG i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 sechster Fall AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die gemäß § 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Herr Horst Mantay, Geschäftsführer der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, wohnhaft in Berlin, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Herr Mantay ist bei Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG, Bonn, Aufsichtsratsmitglied

REINTJES GmbH, Hameln, Verwaltungsratsmitglied

b)

Frau Bea Tonkens, Landwirtin bei dem Agrarbetrieb Tonkens, wohnhaft in Torgau, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Mitgliedschaften von Frau Tonkens in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht.

c)

Herr Dr. Johannes Waitz, Rechtsanwalt in der Sozietät GÖHMANN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, wohnhaft in Lehre, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.

Mitgliedschaften von Herrn Dr. Waitz in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht.

Die Amtszeit der neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/​2025 beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

6.

Beschlussfassung über die Neufassung von § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht)

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erbringen.

Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem Nachweis für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll die Anpassung der Satzung beschlossen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

„Als Berechtigungsnachweis nach Absatz 1 reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus.“

 

II. Unterlagen auf der Internetseite

Die den Aktionären zugänglich zu machenden Unterlagen zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

 

III. Ergänzende Angaben und Hinweise

Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“) in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) vom 20. Oktober 2020 wird die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Wir bitten unsere Aktionäre daher um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts und der Fragemöglichkeit sowie weiterer Aktionärsrechte.

1. Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) abgehalten unter Beachtung des § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetz.

2. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Für die Aktionäre erfolgt im Online-Service, der im Internet unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zu finden ist, eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung.

Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet verfolgen, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung rechtzeitig anmelden. Eine elektronische Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist ausgeschlossen.

3. Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

a) Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 Absatz 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens Mittwoch, den 3. Februar 2021, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.

Als Berechtigungsnachweis ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (der „Nachweisstichtag“), d.h. Mittwoch, den 20. Januar 2021, 00:00 Uhr, beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Tonkens Agrar AG unter der folgenden Adresse bis spätestens Mittwoch, den 3. Februar 2021, 24:00 Uhr, zugegangen sein:

Tonkens Agrar AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Im Verhältnis zur Tonkens Agrar AG gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.

b) Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/​oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Die Aktionäre erhalten nach der Anmeldung zusammen mit den Zugangsdaten ein Formular zur Vollmachterteilung an einen Bevollmächtigten. Das Formular zur Vollmachtserteilung an einen Bevollmächtigten steht auch im Internet unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung. Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung sind an die folgende Anschrift zu senden:

Tonkens Agrar AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Ab dem 20. Januar 2021 kann die Erteilung von Vollmachten sowie ihr Widerruf zusätzlich elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem der im Internet unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ bereitgestellte Online-Service der Gesellschaft genutzt wird.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der (elektronischen) Briefwahl oder durch Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.

c) Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch über den Online-Service der Gesellschaft, der ab dem 20. Januar 2021 im Internet unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zur Verfügung steht, erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bis zum 9. Februar 2021 (eingehend bei der Gesellschaft) unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt werden. Die Aktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Zugangskarte. Die Vollmacht und die Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 9. Februar 2021 (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

Tonkens Agrar AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

d) Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen („Briefwahl“). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Für die elektronische Briefwahl steht der Online-Service der Gesellschaft unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ ab dem 20. Januar 2021 bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.

Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl nach erfolgter Anmeldung auch das zusammen mit der Zugangskarte zugesandte Formular benutzen. Die formulargestützten Stimmabgaben müssen spätestens bis 9. Februar 2021 (Tag des Eingangs) bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:

Tonkens Agrar AG
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

 

4. Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats bzw. des Abschlussprüfers werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ veröffentlicht, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 26. Januar 2021 (24:00 Uhr) an die folgende Adresse übersandt wurden:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 /​ 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

 

5. Fragemöglichkeit

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens zum 8. Februar 2021 (24:00 Uhr) über den Online-Service der Gesellschaft, der unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ zu finden ist, übermittelt werden. Der Online-Service der Gesellschaft einschließlich der Möglichkeit zur Übermittlung von Fragen steht den Aktionären ab dem 20. Januar 2021 zur Verfügung.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.

 

6. Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation bei dem beurkundenden Notar zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung über den Online-Service der Gesellschaft, der im Internet unter

www.tonkens-agrar.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ bereitgestellt ist, einreicht.

 

IV. Technische Hinweise

1. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung, zur Nutzung des Online-Service auf der Homepage und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät (gegebenenfalls) samt Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.

2. Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des Online-Service auf der Homepage kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum Online-Service auf der Homepage und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, die virtuelle Hauptversammlung zu unterbrechen oder ganz einzustellen.

 

V. Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Tonkens Agrar AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, ggfls. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Tonkens Agrar AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung 2016/​679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/​46/​EG).

Die Dienstleister der Tonkens Agrar AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Tonkens Agrar AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Tonkens Agrar AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat. Anschließend werden die Daten gelöscht.

Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der Tonkens Agrar AG unentgeltlich geltend machen. Den Datenschutzbeauftragten der Tonkens Agrar AG erreichen Sie wie folgt:

Tonkens Agrar AG
Welsleber Straße 1
39171 Sülzetal
Telefax: 039205 /​ 4174-20
E-Mail: mail@tonkens-agrar.de

Zudem steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

 

Sülzetal, im Dezember 2020

Tonkens Agrar AG

Der Vorstand

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