Methauer AGRO-Aktiengesellschaft: Einladung zur 29. Hauptversammlung

Methauer AGRO-Aktiengesellschaft

Zettlitz

Amtsgericht Chemnitz, HRB 4388

Einladung

Die Aktionäre der

Methauer AGRO-Aktiengesellschaft
in 09306 Zettlitz OT Methau,
Straße der Jugend 34,

werden hiermit zu der am

Donnerstag, dem 18. Februar 2021, um 9:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Methauer AGRO-AG,
Straße der Jugend 34 in 09306 Zettlitz OT Methau,

stattfindenden

29. Hauptversammlung

herzlich eingeladen.

Tagesordnung der 29. ordentlichen Hauptversammlung am 18. Februar 2021

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Methauer AGRO-AG für das Geschäftsjahr 2019/​20 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassungen der 29. ordentlichen Hauptversammlung am 18. Februar 2021

2.1

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Der Jahresabschluss der Methauer AGRO-AG weist zum 30.06.2020 einen Jahresüberschuss von 2.416.556,94 EUR und einen Bilanzgewinn von 12.056.506,57 EUR aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2019/​20 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung orientiert an § 254 Aktiengesetz (AktG) in Höhe von 720.000 EUR auf das nominell 18.000.000 EUR betragende, in 90.000 Stückaktien aufgeteilte Grundkapital der Gesellschaft, entsprechend 8 EUR/​Aktie. Die Dividende unterliegt der Besteuerung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Aktionäre erhalten zum Jahresende eine Steuerbescheinigung.

Bei Beschlussfassung erfolgt die Ausschüttung nach § 58 Abs. 4 AktG am folgenden Dienstag, den 23.02.2021.

Zuführung von 270.000 EUR in die satzungsmäßige Rücklage (§ 29 Abs. 5) entsprechend 3 EUR/​Aktie; dies zur Auffüllung der Rücklage auf 13.590.000 EUR entsprechend 151 EUR/​Aktie.

Vortrag des Restbetrages von 11.066.506,57 EUR auf neue Rechnung.

2.2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/​20 Entlastung zu erteilen.

2.3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/​20 Entlastung zu erteilen.

2.4

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/​21

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2020/​21 die Firma Ebbinghaus Partnerschaft mbB, Höhscheiderstraße 116 in 42699 Solingen als Abschlussprüfer zu wählen.

Für Aktionäre liegen zur Einsichtnahme vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen und während der Hauptversammlung aus:

Der Jahresabschluss 2019/​20, ergänzt durch Lagebericht, Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes und der Bericht des Aufsichtsrates.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Methau, Januar 2021

Für den Vorstand
U. Böhme /​ D. Näther
Für den Aufsichtsrat
S. Teubner

 

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