BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG: Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG

Braunschweig

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die BMA Metalltechnik GmbH mit Sitz in Halle (Saale) als übertragende Gesellschaft auf die BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG mit Sitz in Braunschweig als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/​10 des Stammkapitals der BMA Metalltechnik GmbH in der Hand der übernehmenden BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (§ 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

 

BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG
mit Sitz in Braunschweig

– Der Vorstand –

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